Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 13. Juni 2021
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums

Erklärung: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung

 

In dieser Vorlage geht es um eine Frage der inneren Sicherheit: Wie sauber wollen wir in der Schweiz unser Trinkwasser erhalten? An sich kann eine solche Frage demokratisch entschieden werden, denn die Auswirkungen betreffen jeden.

Die Initiative möchte die Sache jedoch nicht mit Hilfe klarer Gesetze regeln, sondern mit Hilfe von 1) staatlich gesetzten finanziellen Anreizen und 2) Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung.

1) Der Staat wird mit Hilfe dieses Gesetzes dazu bestimmt, nur denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben Direktzahlungen zukommen zu lassen, die keine Antibiotika einsetzen:

  1. Er schliesst Landwirtschaftsbetriebe von Direktzahlungen aus, die Antibiotika in der Tierhaltung prophylaktisch einsetzen oder deren Produktionssystem einen regelmässigen Einsatz von Antibiotika nötig macht.

Durch diese Art wird nicht klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht, sondern es ist möglich, einfach auf staatliche Gelder zu verzichten und dann dennoch Antibiotika zu verwenden. Das wäre in etwa dasselbe Prinzip, wie wenn der Staat ein Gesetz erlassen würde, dass die Eltern ein Erziehungseinkommen erhalten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie ihre Kinder nicht schlagen. Beim letzteren Beispiel ist es sofort klar, dass hiermit die Rechtsstaatlichkeit verlassen wird. Prinzipiell ist jedoch der Ansatz bei der Trinkwasser-Initiative derselbe. Was ausser acht gelassen wird ist folgendes: Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein, es darf keine Ungleichbehandlung aufgrund finanzieller Zahlungsmöglichkeiten geben!

2) Im weiteren wird in der Trinkwasser-Initiative der Bund beauftragt, in der Forschung, Beratung und Ausbildung tätig zu sein:

  1. Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern und Investitionshilfen leisten, sofern damit die Landwirtschaft im Hinblick auf die Buchstaben a und g sowie auf Absatz 1 unterstützt wird.

 Wird dem Staat die Aufgabe der Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung übertragen, so ist dies eine Untergrabung des freien Geisteslebens. Forschung und Ausbildung muss sich unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen entfalten um fruchtbar zu sein.

 Der eingeschlagene Weg der Trinkwasser-Initiative ist daher grundsätzlich problematisch und mit einem Rechtsstaat, welcher sich auf die gesetzliche Regelung allgemeinmenschlicher Verhältnisse beschränkt, nicht vereinbar.  Das Initiativ-Kollegium der Fördergesellschaft empfiehlt daher klar ein: NEIN.

Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

In dieser Abstimmung geht es primär um die Frage nach der inneren Sicherheit. Zur Abstimmung kommt eine Vorlage, die synthetische Pestizide verbieten möchte, weil dadurch die Mitmenschen potentiell zu Schaden kommen.

 Bei dieser Initiative wird mit dem Instrument eines abstrakten Gesetzes geregelt, was für alle gelten soll, die in der landwirtschaftlichen Erzeugung, Verarbeitung oder der Bodenpflege tätig sind:

Art. 74

2bis Der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege ist verboten. Die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, ist verboten.

Dort, wo durch das Verhalten der Menschen Schaden an den Mitmenschen entstehen kann, ist gemeinsam und demokratisch zu entscheiden, welche Grenzen gesetzt werden. Von Gesichtspunkt der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz aus ist in dieser Frage jeder Mensch als mündig zu betrachten.

Das Initiativ-Kollegium gibt daher keine Empfehlung für ein Ja oder Nein ab. Jede abstimmungsberechtigte Person hat selbst herauszufinden, welches Sicherheitsbedürfnis Sie oder Er hat und soll demensprechend abstimmen.

Covid-19 Gesetz

Nachdem von der WHO deklariert wurde, dass es eine weltweite Pandemie gibt, hat der Schweizer Bundesrat aufgrund des Epidemien-Gesetzes weitreichende Massnahmen ergreifen können. Um jedoch den Unternehmen Hilfszahlungen auszahlen zu können, musste sich der Bund auf die Verfassung stützen, die es erlaubt, per Notrecht Massnahmen zu erlassen. Diese Massnahmen sind jedoch auf die Dauer von 6 Monaten beschränkt. Um weiterhin eine gesetzliche Grundlage für die Hilfszahlungen zu haben, wurde das «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» (kurz: Covid-19-Gesetz) ausgearbeitet und vom Nationalrat und Ständerat am 25. September 2020 verabschiedet.

In diesem Gesetz werden die Hilfszahlungen an die Unternehmen geregelt, die durch die Corona-Massnahmen geschädigt wurden. Es sind die gesetzlichen Grundlagen gelegt worden, wer wieviel Geld vom Staat bekommt. Naturgemäss wird die Branche, welche den besseren Draht zur Politik hat, die bessere ‘Abfindung’ erhalten. Andere wiederum, wie kleine Künstler, viele selbständig Erwerbende, u.a.m. werden benachteiligt. Durch die Abfindungen wird ein «Kampf um die Pfründe» und der gegenseitige Neid gefördert. Anstatt, dass eine Ausgangslage gefördert wird, die es den Unternehmen erlaubt, sich untereinander zu organisieren und zu kooperieren, um die Schäden untereinander aufzufangen und auszugleichen, wird die Verantwortung für das wirtschaftliche Wohlergehen dem Staat übertragen. Die Konsequenz davon hat 1792 Wilhelm von Humboldt schon erkannt und in seinem Buch «Grenzen der Wirksamkeit des Staates» beschrieben:

«Wie jeder sich selbst auf die sorgende Hilfe des Staats verlässt, so und noch weit mehr übergibt er ihr das Schicksal seines Mitbürgers. Dies aber schwächt die Teilnahme und macht zu gegenseitiger Hilfsleistung träger. Wenigstens muss die gemeinschaftliche Hilfe da am tätigsten sein, wo das Gefühl am lebendigsten ist, dass auf ihm allein alles beruhe, und die Erfahrung zeigt auch, dass gedrückte, gleichsam von der Regierung verlassene Teile eines Volks immer doppelt fest untereinander verbunden sind.“

Im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie hat sich der Rechtsstaat darauf zu beschränken, allgemeinmenschliche Verhältnisse mittels Gesetze zu regeln, die unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit für alle gelten. Greift der demokratische Staat in das Wirtschaftsleben (Produktion, Handel, Konsum) ein, so übernimmt er Aufgaben, in denen sich Mehrheitsentscheide und das Ideal der Gleichheit schädlich auswirken. Von diesem Gesichtspunkt her ist das Covid-19 Gesetz abzulehnen.

In dem aktuellen Abstimmungsbüchlein ist der Gesetzestext zu finden, wie er ursprünglich verabschiedet wurde. Was dabei jedoch nur nebenbei erwähnt wird, ist, dass dieses Gesetz mittlerweile erweitert wurde. Das aktuell gültige Gesetz kann hier angeschaut werden:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de

In diesem aktuellen Gesetz werden nun dem Bund weitere zentrale Kompetenzen eingeräumt:

  1. Mit diesem Gesetz wird je nach Impfstatus eine unterschiedliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich:

Art. 3a11 Geimpfte Personen

1 Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.

  1. Es wird die gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Impfausweis gelegt:
Art. 6a21 Impf-, Test- und Genesungsnachweise

1 Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.

2 Der Nachweis ist auf Gesuch hin zu erteilen.

3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist sowie möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.

Diese beiden Artikel wurden erst dazu gefügt, nachdem das Referendum ergriffen wurde. Das Referendum gilt deswegen nicht direkt für diese beiden Gesetze, d.h. es könnte gegen diese Gesetze erneut ein Referendum ergriffen werden. Wird das Covid-19 Gesetz an der kommenden Abstimmung jedoch abgelehnt, so verlieren auch diese beiden Artikel ihre Gültigkeit, da sie auf der Grundlage des Covid-19 Gesetzes basieren.

Es geht in dieser Abstimmung daher nicht nur um die Hilfszahlungen, sondern auch um die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften und das elektronische Impfzertifikat.  Mit letzterem wird ein Schritt in Richtung umfassender staatlicher Überwachung der Bürgerinnen und Bürger getätigt. Die Probleme und Gefahren diesbezüglich werden sich in nächster Zukunft mit den technischen Möglichkeiten noch verschärfen. Es gilt jedoch schon heute, hier besonders aufzupassen, insbesondere im medizinischen Bereich.

Das Impfzertifikat soll dazu beitragen, die Mitmenschen vor Ansteckung zu schützen. Grundsätzlich ist es legitim, demokratisch über Gesetze abzustimmen, die uns vor der Gefährdung unserer Mitmenschen schützen. Dies ist z.B. der Fall beim Strassenverkehr, beim Umgang mit Waffen oder auch bei der Lebensmittelhygiene. Die Impfung, insofern sie dazu dient, uns vor der Ansteckung durch andere Menschen zu schützen, kann als eine weitere solche Schutzmassnahme betrachtet werden, die in der Kompetenz des Staates liegt, wenn die Mehrheit der Bürger dies bejaht.

Der Fokus der staatlichen Massnahmen liegt naturgemäss nicht auf der Frage: Wie bleibt der Einzelne Mensch gesund? Die Frage ist vielmehr: Wie kann der Einzelne Mensch vor der Gefährdung durch andere Menschen durch den Staat geschützt werden?

Die Frage kann heute jedoch auftauchen, weshalb diese extreme Einseitigkeit entstehen konnte, dass heute die ganze Karte auf die Impfung der Weltbevölkerung gesetzt wird und die individuelle Stärkung der Gesundheit und der Abwehrkräfte der einzelnen Menschen, mit Hilfe derer die Infektionskrankheiten womöglich gar nicht als bedrohliche Gefahr wahrgenommen würden und solche, von vielen Menschen als tyrannische erlebte, staatliche Zwangsmassnahmen gar nicht in Frage kämen, eine so geringe Rolle spielt?

Der tieferliegende Grund hierfür liegt in dem nun schon seit Jahrhunderten praktizierten Übergriff des Rechtsstaats auf das Erziehungswesen! Würden wir heute eine echte Demokratie habe, welche sich auf gesetzliche Regelung von Rechtsfragen beschränken würde und die Erziehung (und als Folge davon auch die Wissenschaft) dadurch tatsächlich frei und unabhängig von Staat und Wirtschaft wären, so hätte sich eine ganz andere Medizin herausbilden können.

Der Staat kann nur abstrakte Gesetze und Regeln erlassen, der Einzelne Fall hat diesen Gesetzen untergeordnet zu werden. Ist der Staat zuständig für die Bildung, so bekommt die ganze Erziehung dieselbe Tendenz, d.h. sie wird nicht das Individuelle fördern, sondern die Schablone, die sich den allgemeinen Lehrplänen, Noten und Abschluss-Diplomen unterordnet. Dies schlägt sich dann bis in die Medizin durch, wo nach Medikamenten gesucht wird, die angeblich für alle Menschen gesund sein sollen, anstatt dass der Blick geschärft wird, was dieser einzelne Mensch braucht, damit er gesund wird und bleibt. Letzteres wird von Mensch zu Mensch verschieden sein.

Die staatlich propagierte Impfung, die für die Impfhersteller gegenwärtig ein Milliardenbusiness darstellen, ist als Konsequenz der bis heute praktizierten Un-Demokratie zu betrachten, die nur überwunden werden kann, wenn das Erziehungswesen (und die Wissenschaft) frei von der Staatspolitik wird.

Das Initiativ-Kollegium der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz empfiehlt zum Covid-19 Gesetz aus den oben dargelegten Gründen ein klares: NEIN.

CO2-Gesetz

Das CO2-Gesetz soll es ermöglichen, die Emission von Treibhausgasen bis 2030 so stark zu verringern, dass sie nur noch 50 Prozent der Treibhausgas-Emission des Jahres 1990 betragen. Die Begründung hierfür ist, dass dadurch mitgeholfen werden soll, die Erderwärmung zu begrenzen. Damit sollen wiederum zukünftige humanitäre und ökologische Katastrophen verhindert werden, die nach den Modellen vieler Wissenschaftler durch die Erwärmung des Klimas verursacht würden.

Wie bei anderen durch den Menschen verursachten Umweltverschmutzungen können demokratisch legitimierte Gesetze zum Schutz der Bevölkerung verabschiedet werden. Die Frage ist jedoch, mit welchen Mitteln dieses Ziel erreicht werden soll.

Ein zentrales Kriterium für einen demokratischen Rechtsstaat, die auf der Würde des einzelnen Menschen basiert, ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Tendenz, welche sich heute in vielen Bereichen durchsetzt, ist, das Kriterium der Effizienz anstelle der Gleichheit zu setzen. Der Staat soll bestimmte Ziele mit möglichst wenig wirtschaftlichen Kosten erreichen. Von den gegenwärtigen Vorstellungen der neoliberalen Wirtschaftstheorie geleitet, soll diese Effizienz über «Effizienz der Märkte» erreicht werden. Was damit gemeint ist und wie dies heute vielfach versucht wird umzusetzen, soll an einem fiktiven Beispiel erklärt werden.

Hohe Geschwindigkeiten auf Strassen führen zu mehr Unfällen und Todesfällen. In der Schweiz sind deswegen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt worden. Diese gelten für alle Menschen, Ausnahmen gibt es nur für die Polizei und für Krankenwagen, um unmittelbare lebensbedrohliche Gefahren abzuwenden. Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen beinträchtigen jedoch die Effizienz der Wirtschaft. In einzelnen Fällen könnte es sein, dass der schnelle Transport wirtschaftlich grossen Nutzen hervorbringt! Anstatt nun für alle gleiche Geschwindigkeitsbegrenzungen festzulegen und auf diesen Nutzen zu verzichten, könnte der Staat nun die allgemein erlaubte Geschwindigkeit reduzieren und gleichzeitig ‘Geschwindigkeits-Zertifikate’ an Unternehmen versteigern, so dass die durchschnittliche Anzahl Unfälle und Todesfälle gleichbleibt. Die Produktivität der Wirtschaft könnte jedoch gesteigert werden, weil diejenigen Unternehmen, deren Produktivität stark von der Geschwindigkeit abhängt, nicht gleichermassen beeinträchtigt sind, wie Unternehmen, die nicht auf Geschwindigkeit angewiesen sind. Das gleiche Ziel (eine Gewisse Anzahl Unfälle und Todesfälle) würde mit höherer Effizienz und damit mit geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden!

An diesem Beispiel wird deutlich, wie damit die Rechtsstaatlichkeit der Effizienz geopfert wird. Werden Aufgaben des Staates (Festlegung der Rechte) und der Wirtschaft (effiziente Befriedigung der Bedürfnisse) vermischt, kann der Staat die Würde des einzelnen Menschen nicht mehr gewährleisten.

Dies ist jedoch der Weg, der primär mit dem CO2-Gesetz beschritten wird. Anstatt mit allgemeinverbindlichen Gesetzen die Treibhausgas-Emission zu vermindern, wird versucht dem Treibhausgas einen Preis zuzuordnen, so dass ein künstlicher Markt geschaffen wird. Diejenigen, die mehr zu zahlen bereit sind, dürfen mehr Treibhausgas emittieren:

  1. Kapitel: Emissionshandelssystem und Kompensation bei fossilen Treibstoffen
  2. Abschnitt: Emissionshandelssystem

Art. 21 Verpflichtung zur Teilnahme: Betreiber von Anlagen

1 Betreiber von Anlagen, die einer bestimmten Kategorie angehören und eine bestimmte Menge an Treibhausgasemissionen überschreiten, sind zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) verpflichtet.

2 Sie müssen dem Bund jährlich im Umfang der von diesen Anlagen verursachten Emissionen Emissionsrechte abgeben.

5 Der Bundesrat berücksichtigt die Regelungen der EU.

Es wird ein künstlicher Markt geschaffen, auf dem die Rechte Treibhausgas zu emittieren frei handelbar sind. Die Eigentumsrechte werden erweitert auf die Luft. Für die Wirtschaft, welche sich darauf spezialisiert, mit Spekulation Geld zu machen, ist dies wie Sauerstoff ins Feuer. Beim ersten Versuch ist daraus ein Milliardenbusiness entstanden:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/zertifikate/nachrichten/emissionszertifikate-das-milliardengeschaeft-mit-dem-abgashandel-seite-2/3531832-2.html?ticket=ST-765510-lh26uh5YVUeWJRWThejx-ap3

Nicht alle Teile des Gesetzes gründen auf der Effizienz-Logik, doch die vorwiegende Tendenz geht in diese Richtung. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das Initiativ-Kollegium betrachtet das CO2-Gesetz als gefährliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und empfiehlt daher klar ein NEIN.

Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Die schweizerischen Behörden gehen davon aus, dass die terroristische Bedrohung in der Schweiz zunimmt. Um dieser Gefahr zu begegnen, haben Bundesrat und Parlament zusätzliche strafrechtliche Instrumente entwickelt. So werden neu nicht nur terroristische Aktivitäten, sondern bereits Vorbereitungshandlungen geahndet werden können. Zudem wird die internationale Zusammenarbeit verstärkt. Diese Neuerungen treten per 1. Juli 2021 in Kraft.

Als weiteres Mittel zur Terrorismusbekämpfung will die Regierung die Kompetenzen der Polizei erweitern. Das neue «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) setzt dabei vor allem auf präventive Zwangsmassnahmen. Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, freiheitsbeschränkende Massnahmen selbstständig anzuordnen. Dazu gehören Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, räumliche Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote und -beschränkungen, elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierungen. Einzig für die Anordnung von präventivem Hausarrest ist eine richterliche Überprüfung vorgesehen. Die meisten dieser Massnahmen sollen schon gegen Jugendliche ab 12 Jahren eingesetzt werden können; beim Hausarrest läge die Altersgrenze bei 15 Jahren.

Dem Kampf gegen diese Gesetzesvorlage haben sich namhafte Organisationen und NGOS, wie etwa Humanrights.ch, Grundrechte.ch, Unser Recht, Amnesty Schweiz oder das Netzwerk Kinderrechte Schweiz angeschlossen. Zudem kritisieren über 60 Schweizer Rechtsexpert*innen, die Menschenrechtskommissarin des Europarats und hochrangige UNO-vertreter*innen das neue Gesetz. 

https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2020/antiterror-gesetz-aushoehlung-des-rechtsstaates/pmt-offener-brief.pdf 

Das neue Gesetz verletzt in krasser Weise das Prinzip der Unschuldsvermutung, erlaubt präventive Bestrafungen ohne tatsächlich begangene Straftat und gibt den Behörden neue Kompetenzen, präventiv gegen sogenannte «Gefährder der staatlichen Ordnung» vorzugehen. Der Begriff wird dabei so schwammig formuliert, so dass es ebenso gut genutzt werden kann, um unliebsame Regierungskritiker zum Schweigen zu bringen. Die Einschätzung, jemand verbreite – so steht es wortwörtlich im Gesetz – „Furcht und Schrecken“, reicht.

Diese neue Definition von terroristischer Aktivität hat sogar die UNO scharf kritisiert. Eine verdächtigte Person müsste in Zukunft den unmöglichen Beweis erbringen, dass sie in Zukunft keine Straftat begehen werde. Damit würde neu eine Gefährlichkeitsvermutung statt die Unschuldsvermutung gelten, wobei diese Einschätzung nicht ein unabhängiger Richter vorzunehmen hat, sondern die Bundespolizei. Die Schweiz begibt sich mit diesem Gesetz auf die Stufe von Unrechtsstaaten.

Das Initiativ-Kollegium empfiehlt daher klar ein: NEIN