Letzten Sonntag wurde das Covid-19 Gesetz mit 60.2% angenommen. Das bedeutet gleichzeitig, dass 39.8% an der Urne gegen dieses Gesetz gestimmt hat.

Schaut man auf die einzelnen Kantone, so haben in den Kantonen Thurgau, Appenzell Innerhoden und Ausserhoden, Schwyz, Nid- und Obwalden und Uri die Mehrheit der Bevölkerung das Covid-19 Gesetz abgelehnt.

Interessant und symptomatisch an dieser Abstimmung ist, dass hier die Volksabstimmung ein ganz anderes Resultat liefert, als die Abstimmungen im Bundesparlament:

Nationalrat: 153 Ja, 36 Nein, 3 Enthaltungen (78.5% Ja, 18.5 % Nein, 3% Enthaltung)
Ständerat: 44 Ja (100% Ja)

(Quelle: Abstimmungsbüchlein)

Die Sicht der Bevölkerung und die Sicht des Parlaments klafft weit auseinander. Im Nationalrat haben im Verhältnis 18.3% Menschen mehr JA zum Covid-19 Gesetz gestimmt als die Bevölkerung an der Urne und im Ständerat sogar 39.8% mehr.

Das ist ein ungeheuer grosser Unterschied! Dieser zeigt, dass in der breiten Bevölkerung ganz anders über die Corona-Massnahmen gedacht und empfunden wird als im Parlament. Eine echte Demokratie hat dies zu berücksichtigen und in die Politik einzubringen.

Bei der Abstimmung am Sonntag wurde über das Covid-19 Gesetz vom 25. September 2020 abgestimmt. Am 19. März 2021 wurde dieses Gesetz unter anderem um folgende Artikel erweitert:

 

ART. 1A KRITERIEN UND RICHTWERTE

«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.»

ART. 3 ABS. 7 BUCHSTABE A

«Der Bund trifft die folgenden Massnahmen in enger Abstimmung mit den Kantonen:
a. umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing;»

ART. 6A IMPF-, TEST- UND GENESUNGSNACHWEISE

«Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.»

Wäre das Covid-19 Gesetz vom 25. September 2020 abgelehnt worden, so wären auch diese Artikel hinfällig geworden.

Aktuell läuft nun ein Referendum für diese Erweiterungen vom 19. März 2021. Kommt dieses Referendum bis am 8. Juli 2021 zustande, so kann die Bevölkerung an der Urne zu diesen Artikeln Stellung nehmen.

Die Abstimmung am letzten Sonntag war für viele Menschen gleichzeitig eine Abstimmung zu den Hilfszahlungen an die Unternehmen. Im Abstimmungsbüchlein wurde nicht auf die Erweiterungen hingewiesen, die bei einem Nein ebenfalls hinfällig geworden wären. Es ist daher zu vermuten, dass in Bezug auf diese Änderungen noch ein weit grösserer Teil der Bevölkerung dagegen ist. Ein demokratischer Entscheid in Bezug auf diese Änderungen ist daher sinnvoll und notwendig.

Der Artikel 1A Kriterien und Richtwerte gibt dem Bundesrat eine ungeheure Macht – er kann dann in der nächsten Zukunft ganz alleine entscheiden, wie die Gefahr einer Infektionskrankheit zu beurteilen ist und welche Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu vollziehen sind.

Bekommt der Bundesrat diese Kompetenz, so wird er sich auf seine Experten stützen, deren Empfehlungen jedoch, wie die aktuelle Abstimmung zeigt, nicht dem demokratischen Rechtsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung entspricht!

Dies ist undemokratisch. In einer Demokratie dürfen nicht Experten diejenigen sein, die entscheiden. Denn dann haben wir in der Schweiz keine Demokratie, sondern eine Expertokratie. Dafür darf die Schweiz ihre Demokratie nicht hergeben.

Bitte helfen auch Sie mit, dass dieses Referendum zustande kommt.

Weitere Infos und Unterschriftenbögen gibt es hier: https://covidgesetz-nein.ch

Für das Initiativ-Kollegium
Fionn Meier, Béla Szoradi und Kristina Jatho