Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 28. November 2021
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums

WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Pflegeinitiative


 

In der Pflege ist zurzeit einiges im Argen. Dies wird deutlich an der Arbeits(un)zufriedenheit: Etwa 40% verlassen diesen Beruf nach einigen Jahren bereits wieder! Die Gründe liegen hauptsächlich in der Überlastung und der fehlenden Wertschätzung. Dies ist jedoch wenig überraschend: Die Spitäler werden heute als Wirtschaftsunternehmen geführt, welche auf optimale Rentabilität getrimmt werden. Dass dabei die Freude an der Arbeit verloren geht, ist naheliegend.

Historisch ist diese Entwicklung – anders als man vermuten würde – nicht durch die Wirtschaft, sondern durch den Staat veranlasst worden. Als in den USA in den 1970er Jahren die öffentliche und bundesstaatliche Krankenversicherung (Medicare) eingeführt wurde, mussten die Spitäler über ihre Leistungen mehr und mehr Rechenschaft ablegen. Dafür wurden Wirtschaftswissenschaftler und Wirtschaftsingenieure angeheuert, welche ihr Handwerk der Leistungsbewertung und Optimierung in der Industrie entwickelt hatten. Das Problem, vor dem die Wirtschaftsingenieure nun jedoch standen, war, dass die Spitäler keine Produkte verkauften. Anstatt jedoch ihre Theorie anzupassen, passten sie die Tätigkeit der Spitäler ihrer Theorie an. Die Diagnose und die Behandlung wurden zum Produkt modelliert und der Patient zum Konsumenten umdefiniert. Mit den Fallpauschalen hat nun jede Behandlung ihren Verkaufspreis und das Wirtschaftsunternehmen Spital kann die Herstellungskosten – gleich einem Industrieunternehmen – optimieren.1

Obwohl die Einführung dieses Systems in den USA nicht zu geringeren Kosten führte, haben die Schweizer Politiker dieses System 2012 auch in der Schweiz eingeführt. Dass dadurch die Pflege in Bedrängnis gekommen ist, ist nur eine logische Folge davon. Vor diesem Hintergrund ist die Pflegeinitiative vollumfänglich verständlich. Die Frage ist jedoch, ob ihre Forderungen tatsächlich nachhaltig zu Verbesserungen führen.

Was vom Staat her geschützt werden kann, ist Art, Zeit und Mass der Arbeit. Kürzere Arbeitszeiten, eine minimale Anzahl Pflegekräfte pro Patient, u.a.m. sind durchaus Forderungen, welche durch das Rechtsleben zu regeln sind, da es sich um den Schutz der Arbeit an und für sich handelt.

Die Forderung nach besseren Löhnen wird jedoch langfristig zu keiner Verbesserung führen. Die Arbeitszufriedenheit hängt nicht vom Lohn ab und die Festlegung der Löhne über die Politik führt langfristig in die Lohn-Preis-Spirale, die für keinen der Beteiligten vorteilhaft ist. Die Aufgabe, die richtige Anzahl von Arbeitskräften in den verschiedenen Wirtschaftsbranchen zu gewährleisten, ist vom Staat ebenfalls nicht zu leisten. Dies braucht Flexibilität und Übersicht über die betrieblichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Diese kann nur durch die assoziative Vernetzung der Betriebe untereinander geschehen.

Fazit: Die Pflegeinitiative enthält Aspekte, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz zum Rechtsleben gehören. Andere Aspekte (z.B. Lohn und Anzahl Pflegekräfte) gehören jedoch nicht zur Aufgabe des Staates. Wegen dieser Durchmischung kann das Initiativ-Kollegium für diese Initiative keine klare Empfehlung abgeben.

1) Quelle: https://www.zhaw.ch/storage/gesundheit/institute-zentren/ipf/%C3%BCber_uns/themenmagazin-zursache-3.2-zhaw-gesundheit.pdf

Justiz-Initiative

Mit der Justizinitiative kommt die Volksinitiative eines Privatmannes zur Abstimmung, der dafür beinahe im Alleingang 130‘000 Unterschriften gesammelt hat. Herrn Adrian Gasser geht es nach eigenem Bekunden um die Gewaltentrennung, sowie die Gewährleistung unabhängigerer Richter. Siehe das Interview mit Thomas Meyer; (https://perseus.ch/wp-content/uploads/2021/10/Europaer_JG26_01_NOV_2021_PRINT_SMALL.pdf).

Im heutigen System ist es so, dass die Bundesrichter von den Volksparteien ausgewählt werden und dann im Parlament häufig nur noch durch Akklamation bestätigt werden. Gasser bezichtigt die gegenwärtige Praxis der Richterernennung de facto des Ämterkaufs. Nur wer einer Partei angehört, kann heute Richter werden und muss danach der Partei einen jährlichen Obolus entrichten, der sich auf bis zu 20‘000 Franken beläuft. Das verhindere laut Gasser eine Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Der Rechtsuchende, der dies wisse, könne kein Vertrauen in den Willen und die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit der Richterinnen und Richter und damit in die Rechtsprechung haben.

Die Hauptanliegen der Justiz-Initiative sind:

  • Jede Person kann sich, ohne Parteimitglied zu sein, um ein Richteramt am höchsten Gericht bewerben.
  • Parteien dürfen keine Ämter mehr verkaufen und Richterinnen und Richter dürfen keine mehr kaufen.
  • Eine unabhängige Fachkommission prüft die Bewerbungen auf fachliche und persönliche Eignung.
  • Unter den Kandidierenden, welche die Prüfung durch die unabhängige Fachkommission bestehen, entscheidet das Los.

Interessant an der Argumentation des Bundesrates und des Parlaments ist, dass sie mit einer demokratischen Legitimation argumentieren, die dadurch gegeben sein soll, dass die Richter gewählt werden. Der Bundesrat argumentiert, das Losverfahren schwäche die demokratische Legitimation des Bundesgerichts: An die Stelle regelmässiger Wahlen durch das Parlament träten eine einmalige Losziehung. Der Zufall mache dabei nicht zwingend die geeignetsten Personen zu Richterinnen und Richtern, sondern jene, die am meisten Glück hätten. Die Richterwahl mittels Los sei unserem Rechtssystem fremd und widerspreche der politischen Tradition der Schweiz.

Dabei fällt auf, dass statt sachlicher Argumente Tradition, Wahl und Eignung der Richter in den Vordergrund gerückt werden, die dann durch Kriterien erläutert werden, die gerade keine Rolle bei der Wahl der Richter spielen dürften. So zum Beispiel:

  • Die Wählerstärke der politischen Parteien (Parteienproporz).
  • Die verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen und politischen Grundhaltungen.
  • Kriterien wie das Geschlecht, das Alter oder die Herkunft.

Das heisst, man versucht einen Ausgleich zwischen verschiedenen Werthaltungen, Parteien, Landesteilen oder den Geschlechtern zu finden und meint, dadurch würden ausgewogene richterliche Urteile garantiert werden können. Die Gleichheit, die ihren Platz im Rechtsleben hat, wird also in das Gebiet des Geisteslebens verschoben, wo sie nichts verloren hat. Gerade hier muss aber auf die heikle Unterscheidung zwischen Geistesleben, dem das Richteramt angehört und dem Rechtsleben, das parlamentarisch verwaltet werden kann hingewiesen werden.

Aus Sicht der Dreigliederung können die Verflechtungen zwischen Politik, Justiz und Behörden niemals zu einer objektiven Rechtsprechung führen. Die Wahl der vorgeschlagenen Richter sollte allerdings nicht durch eine Parlamentskommission, sondern durch einen wirklich unabhängigen Richterbund, und damit durch das Geistesleben erfolgen.

Die Volksinitiative von Adrian Gasser ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht eine höhere Unabhängigkeit der gelosten Richter, lockert das Verhältnis und die klebrige Nähe zwischen Parteien, Parlament und Justiz, und macht mit der Aufhebung der Mandatssteuer auch Schluss mit einer indirekten Form von Ämterkauf, welche selbst im Parlament umstritten ist.

(https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20211128/justiz-initiative.html).

Fazit: Das Initiativ-Kollegium empfiehlt die Annahme dieser Initiative, obwohl es nur ein Schritt in die richtige Richtung ist.

 

Rudolf Steiner über die Loslösung der richterlichen Tätigkeiten vom Staat

«Eine derjenigen Wirkungen, durch welche die Dreigliederung des sozialen Organismus ihre Begründung im Wesenhaften des menschlichen Gesellschaftslebens zu erweisen haben wird, ist die Loslösung der richterlichen Tätigkeit von den staatlichen Einrichtungen. Den letzteren wird obliegen, die Rechte festzulegen, welche zwischen Menschen oder Menschengruppen zu bestehen haben. Die Urteilsfindungen selbst aber liegen in Einrichtungen, die aus der geistigen Organisation heraus gebildet sind. Diese Urteilsfindung ist in hohem Maße abhängig von der Möglichkeit, dass der Richtende Sinn und Verständnis habe für die individuelle Lage eines zu Richtenden. Solcher Sinn und solches Verständnis werden nur vorhanden sein, wenn dieselben Vertrauensbande, durch welche die Menschen zu den Einrichtungen der geistigen Organisation sich hingezogen fühlen, auch maßgebend sind für die Einsetzung der Gerichte.»

– Rudolf Steiner, in Die Kernpunkte der sozialen Frage.

Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes

Für die allgemeine Sicherheit ist der Staat zuständig. Fragen der Sicherheit haben deswegen auch demokratisch geregelt zu werden. Dies können zum Beispiel Fragen nach Regelung der Geschwindigkeit auf den Strassen oder der Umgang mit giftigen Chemikalien in der Landwirtschaft sein. Welche Grenzwerte gesetzt werden, dies kann nicht die Wissenschaft entscheiden, sondern muss dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen entsprechen.  

Aus der Sicht der meisten Politiker handelt es sich bei den gegenwärtigen Covid-Massnahmen ebenfalls um Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Die Frage ist jedoch, wie weit der Staat für den Schutz der Bevölkerung gehen darf. Darf der Staat, um die Sicherheit zu gewährleisten, über den menschlichen Körper verfügen?

Es braucht nur ein kleines Gedankenexperiment, um zu verstehen, in welche unmenschlichen Abgründe dies führt. Durch neuere Verfahren der Erbgut-Analyse könnten z.B. in naher Zukunft Risikoprofile für kriminelle Eigenschaften erstellt werden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, könnte nun der Staat von jedem Bürger eine Erbgut-Analyse verlangen, aufgrund derer dann der Person gewisse Grundrechte (z.B. die freie Berufswahl) entzogen würde und/oder gewisse gen-therapeutische Massnahmen staatlich vorgeschrieben werden. Alles im Namen der Sicherheit!

Damit würde die Grenze überschritten, die den Rechtstaat vom Totalitarismus unterscheidet. Der Rechtstaat hat als Voraussetzung die Achtung der Menschenwürde jedes einzelnen Menschen. Jeder Mensch muss als ein etwas ‘heiliges’ angesehen werden, dessen Menschenwürde nicht angetastet werden darf. Der Totalitarismus – der auch demokratisch sein kann – sieht den einzelnen Menschen hingegen nur noch als ein dem Gesellschaftskörper untergeordnetes Teilchen an.

Diese Grenze wird aktuell mit dem Covid-Zertifikat und dem Contact Tracing in kleinen Schritten überschritten. Ein Blick in die Nachbarländer wie Deutschland und Österreich zeigt gegenwärtig jedoch klar, wohin der Weg führt: Totaler Ausschluss und schärfste Diskriminierung der nicht-geimpften Bevölkerung, die immer mehr den gesellschaftlichen Status von «Volksschädlingen» erhalten. Diese schleichende Entmenschlichung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund biologischer Merkmale hat in einem gesunden Rechtsleben nichts verloren.

Ein weiteres Problem des Covid-19 Gesetzes ist, dass es sich faktisch um ein Ermächtigungsgesetz handelt. Das Parlament entzieht sich der Aufgabe und seiner Verantwortung, klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen, indem es der Exekutive (dem Bundesrat) einen Blanko-Check erteilt: Mach Du!

Mit Artikel 1a (Kriterien und Richtwerte) wird dem Bundesrat z.B. die volle Kompetenz übertragen, über das Gesellschaftsleben der Schweiz nach Gutdünken und am Parlament vorbei zu befinden:

«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für die Einschränkung und Erleichterung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen».

In Art 3 wird dem Bundesrat zudem die Kompetenz übertragen, ein «umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing» einzuführen. Was dabei «umfassend» bedeutet, ist dem Bundesrat überlassen. Möglich wäre zum Beispiel, dass damit eine Mobilphone-Tragepflicht einher geht. Denn wie sollte sonst ein umfassendes Contact-Tracing möglich sein? Solche Fragen mit Gesetzen zu regeln wären im Sinne des Rechtstaates Aufgabe des Parlaments. Indem diese ihre Aufgaben der Exekutive überträgt, wird aus dem Rechtsstaat ein Verordnungsstaat, der konträr zur eigenen Verfassung steht.2

Fazit: Aus diesen oben genannten Gründen erhält das Covid-19 Gesetz auf unserer Demokratie-Ampel ein klares Rot. Das Initiativ-Kollegium empfiehlt zudem ein klares NEIN für die Abstimmung am 28. November 2021.

2) Siehe hierzu auch das Gespräch mit Prof. Marcel Niggli: https://verfassungsfreunde.ch/de/prof-marcel-niggli-im-gespraech