Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 9. Juni 2024
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums
WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.
Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Prämien der Krankenkassen steigen und steigen. Es ist daher verständlich, dass nach Auswegen aus dieser Preisspirale gesucht werden. Leider beruhen die meisten Lösungsvorschläge jeweils auf demjenigen Denken, welches diese Preisspirale erst in Gang gesetzt hat.
Der Liberalismus, der durchaus auch positive Entwicklungen mit sich brachte, führte in den letzten Jahrhunderten zu einer Ökonomisierung von immer mehr Lebensfeldern. Diese Entwicklung führte dazu, dass auch im Gesundheitswesen immer mehr der Profit der «Gesundheitsindustrie» («Big Pharma»), und nicht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht. Eine solche Ökonomisierung des Gesundheitswesens führt zwangsläufig dazu, dass die Gesundheitskosten steigen. (Das Gegenteil können nur diejenigen Menschen behaupten, denen im Rahmen ihres Ökonomie-Studiums der Bezug zur Wirklichkeit abhanden gekommen ist).
Um die negativen Auswirkungen dieser Ökonomisierung des Gesundheitswesens zu beheben, wenden sich viele Menschen hilfesuchend an den Staat. Dieser soll die Auswüchse der «Gesundheitsindustrie» korrigieren und die Kosten senken. Doch der Staat ist genauso ungeeignet, ein effizientes und kostengünstiges Gesundheitssystem zu ermöglichen. Der Staat kann immer nur allgemeine Regeln vorschreiben und deren Einhaltung kontrollieren. Doch auch dieses Korsett führt dazu, dass der individuelle Patient aus dem Blick gerät und an deren stelle die Formulare und Regeln in dem Vordergrund rücken. Auch dadurch steigen im Endeffekt die Kosten.
Durch diese Logik gerät man immer tiefer in den Sumpf: Die negativen Auswüchse der Ökonomisierung versucht man mit mehr Staat zu beheben, deren negative Auswüchse wiederum durch mehr Ökonomisierung behoben werden sollen. In dieser Logik ist auch diese Initiative gefangen. Sie will festlegen, dass jede Person maximal 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien ausgeben muss und dass sie für den übrigen Betrag eine Prämienverbilligung erhalten. Der Bund müsste dabei zwei Drittel der anfallenden Kosten übernehmen, die Kantone einen Drittel. Je nach Berechnung würde nach Annahme der Initiative etwa 3.5 bis 5 Mrd. zusätzlich an Prämienverbilligung ausgezahlt werden. Dadurch werden jedoch die Kosten, welche die Gesundheitsindustrie verursacht, nicht geringer, sondern sie werden einfach an den Staat ausgelagert. Dieser soll dann, wie die Initianten im Abstimmungsbüchlein schreiben, Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Womit der nächste Schritt tiefer in den Sumpf vorprogrammiert ist.
Aus Sicht der Dreigliederung gehört das Gesundheitswesen weder in das Wirtschaftsleben noch zum Staat, sondern in das freie Geistesleben. Das freie Geistesleben wird aber nicht über Steuern finanziert, sondern über freies «Schenkungsgeld». Dieses freie Geistesleben ist heute noch kaum existent, doch ohne ihre Etablierung wird die gegenwärtige Abwärtsspirale weitergehen.
Die Initiative erhält die «rote Ampel», da es nicht Aufgabe des Staates ist, das Gesundheitswesen zu finanzieren. Das Initiativ-Kollegium empfiehlt zudem ein Nein zu dieser Initiative, da sie den gegenwärtigen «sozialen Wohlfahrstaat» weiter ausbaut, welcher tiefgreifendere Veränderungen eher verhindert als fördert.
Kostenbremse-Initiative
Die Kostenbremse-Initiative will den Bund und die Kantone dazu verpflichten, Massnahmen zu ergreifen, dass die Kosten des Gesundheitswesens sich entsprechend des schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln.
Die Ausführungen zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» gelten auch für diese Initiative, welche von derselben Logik ausgeht, dass der Staat die negativen Auswüchse der Gesundheitsindustrie abfangen soll. Doch damit werden die Probleme nicht an der Wurzel erfasst. Weder die «Gesundheitsindustrie» noch die «staatliche Bürokratie» sind in der Lage, ein effizientes Gesundheitswesen zu etablieren. Dieses kann nur durch die Etablierung eines freien Geisteslebens geschehen, welches durch ein freies Schenkungsgeld finanziert wird.
Wieviel Geld in die Förderung der Gesundheit fliessen soll, ist prinzipiell keine Rechtsfrage. Die Initiative erhält deswegen die rote Ampel. Das Initiativ-Kollegium empfiehlt zudem ein Nein, da diese Initiative zu einer stärkeren Bürokratisierung des Gesundheitswesens führt.
Eidg. Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (STOPP Impfpflicht)»
Als Reaktion auf ein Impfobligatorium, das uns im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der sogenannten Corona-Impfung drohte, wurden die erforderlichen Unterschriften für eine Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» 2020/21 in Rekordzeit gesammelt und eingereicht. Der Text, der in die Verfassung soll, lautet:
«Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person bedürfen deren Zustimmung. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden, noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen».
Im Rahmen der Corona-Krise hat der Schweizer Bundesrat aufgrund des Epidemien-Gesetzes weitreichende Massnahmen ergreifen können. Um weiterhin eine gesetzliche Grundlage für die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu haben, wurde das «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» (kurz: Covid-19-Gesetz) ausgearbeitet und vom Nationalrat und Ständerat am 25. September 2020 verabschiedet. Dieses Gesetz wurde laufend erweitert. Das aktuell gültige Gesetz lautet: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de In diesem Gesetz wurde und wird mittels Zertifikatspflicht eine Zweiklassen-Gesellschaft zementiert, die Klasse der Geimpften und die Klasse der Nicht-Geimpften. Ausserdem sieht das Schweizer Epidemiegesetz ein mögliches Impfobligatorium für bestimmte Berufsgruppen vor.
Dabei handelt es sich um massive Eingriffe in die Grundrechte. In Bezug auf die staatlich geförderte Corona-Impfung hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass diese weder in der Lage war, die Pandemie einzudämmen, noch dazu führte, dass geimpfte Personen von einer nachhaltigen Immunität profitierten.
Damit haben der Bundesrat und der Gesetzgeber bewiesen, dass sie weder in der Lage sind, die Grundrechte mittels einer Impfpflicht zu wahren, noch zu entscheiden, ob eine Impfung in einer Pandemie das richtige Mittel ist. Dies sind sie umso weniger, als sie von Verflechtungen mit der Pharmaindustrie betroffen sind.
Wenn der Staat vorgibt, welche Impfung Voraussetzung ist, damit die Grundrechte uneingeschränkt gelten, läuft dies auf eine «geschlossene» Gesellschaft hinaus. Grundrechte sind in einer geschlossenen Gesellschaft nicht mehr dem Individuum aufgrund seines Menschseins ‘gegeben’, sondern werden an staatlich vorgegeben Zielen zur Optimierung des politisch definierten ‘Volkswohles’ geknüpft. Diese kollektivistische Ausrichtung entspricht einer Staatsordnung, die z.B. gegenwärtig in China existiert und gegenwärtig mit Hilfe elektronischer Überwachung stark ausgebaut wird, nicht jedoch dem Verständnis einer auf der Würde des Individuums beruhenden freiheitlichen Demokratie.
Wer sich impft und welche Medikamente eingenommen werden, das hat Privatsache zu bleiben, die unter das Arztgeheimnis fällt. Die Gefahr, welche von Ärzten, die sich in den Dienst des Staates stellen und angeblich für die Volksgesundheit zuständig sind, ausgeht, ist durch den Nationalsozialismus hinlänglich offensichtlich geworden. Die Gesundheit darf nicht zum Spielball von Politik (und Wirtschaft) werden.
Eigentlich müsste sich diese Initiative erübrigen, zumal das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit bereits in der Verfassung festgehalten ist. Bedenklicherweise müssen jedoch in der heutigen Zeit jedoch sogar Grundrechte verteidigt werden. Mit der Annahme der Volksinitiative soll ausgeschlossen werden, dass ungeimpften Personen persönliche oder berufliche Nachteile entstehen.
Wie auch die Glaubensfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und andere Grundrechte demokratisch beschlossen werden müssen, so ist auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit demokratisch zu beschliessen. Deswegen erhält diese Initiative die grüne Ampel. Das Initiativ-Kollegium der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz empfiehlt zudem ein klares: Ja zum Schutz der Grundrechte und für Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die Absicht dieses Gesetzes ist es, die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen. Dieses Gesetz ist sehr komplex und beinhaltet viele verschiedene Aspekte. Einerseits werden darin dem Staat Aufgaben zugeteilt, welche im Sinne der Dreigliederung im assoziativen Wirtschaftsleben zu verankern sind. Das betrifft zum Beispiel die Frage nach der Zusammensetzung und der Menge der jeweiligen Energiearten. Andere Aspekte, wie z.B. der Schutz der Landschaft, sind im Sinne der Dreigliederung durchaus Rechtsfragen, die demokratisch entschieden werden sollen. Diese Initiative erhält wegen dieser Vermischung die orange Ampel.
Dem Initiativ-Kollegium war es zeitlich nicht möglich, diese Vorlage genauer zu analysieren. Für die weitere Urteilsbildung empfehlen wir jedoch folgende Seiten zu konsultieren:
1) Christoph Pfluger hat in seinem Video «Der Strommarkt ist verrückt» wichtige Aspekte zu dieser Initiative recherchiert.
https://zeitpunkt.ch/index.php/strom-ein-markt-wie-kein-anderer
2) Die erklärte Absicht des Stromgesetzes ist es, eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen. Ohne eine radikale Umstellung auf eine «assoziative Wirtschaft» wird sich dies jedoch nicht realisieren lassen. Dies zeigt Johannes Mosmann in seinem Essay «Die verborgene Ursache des Klimawandels» schön auf.