Eine gute Idee in falschen Händen – Staatlicher Schutz der Biodiversität

Prof. em. Stephan Rist, August 2024

Aus der Sicht der Dreigliederung muss die Biodiversitätsinitiative abgelehnt werden. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Die Initiative fordert einen massiven Ausbau der staatlichen Massnahmen zum Schutz der Biodiversität. Dies, obwohl die vielen, bereits bestehenden Massnahmen den Biodiversitätsverlust bisher nicht aufhalten konnten.
  • Die heutige Agrarforschung zeigt klar: Die einzig wirksame Option zur umfassenden Biodiversitätsförderung ist die Umwandlung von der agroindustriellen zur organischen – oder noch besser – zur biodynamischen Landwirtschaft. Alles andere ist teure und unwirksame Symptombekämpfung.
  • Die geforderten staatlichen Massnahmen führen zu einem Ausbau des Einheitsstaates. Damit schafft die Initiative neue Hindernisse für die Entstehung einer selbstverwalteten, assoziativ organsierten Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und einer geistgemässen Lebenswissenschaft als Teil des freien Geisteslebens.
  • Mit dem freien Geistesleben schafft die Dreigliederung die Gelegenheit, die gegenwärtige materialistisch und ökonomistisch geprägte Wissenschaft der Biodiversität geisteswissenschaftlich zu erweitern. Das bedeutet, dass beim Umgang mit der Biodiversität, die Gesamtheit der Bedürfnisse der eng miteinander verwobenen Wesensglieder – Materie, Leben, Seele und Geist – von Mensch und Natur angemessen berücksichtigt werden können.

Im folgenden Text werden die Argumente für die Ablehnung der Initiative ausführlicher dargestellt.

Das Anliegen der Initiative

Die Initiative fordert, dass der Bund wirksame Massnahmen ergreift, um den rasanten Rückgang der Biodiversität in der Schweiz zu stoppen und – sofern möglich – rückgängig zu machen. Um welche Massnahmen es sich genau handelt, wird nicht präzisiert. Die Konkretisierung und Reichweite der Massnahmen werden an die Experten der Bundesverwaltung übergeben, welche diese, spätestens fünf Jahre nach der Annahme der Initiative, vorlegen müssen. Zusätzlich zur Biodiversität sollen die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt werden.

Einseitige Ursachenbetrachtung

In Bezug auf die Biodiversität ist die Schweiz keine Insel. Die Tatsache, dass bei uns die Hälfte der Lebensräume von Pflanzen und freilebenden Tieren, sowie ein Drittel aller Arten, vom Untergang bedroht sind, spiegelt einen globalen Trend. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt geht auch die genetische Vielfalt verloren. Die Gründe für den Rückgang der Biodiversität sind einerseits «menschengemacht» und anderseits Teil der erdgeschichtlichen Schwankungen der Biodiversität, die unabhängig von menschlichen Einflüssen ist.

  • Die «menschengemachten» Ursachen des Rückgangs der Biodiversität stehen vor allem mit Auswirkungen der «modernen» Land- und Forstwirtschaft in Beziehung. Die Tendenzen zu Monokulturen, immer grösseren Betrieben, Spezialisierung, Hypermechanisierung, dem Einsatz von Pestiziden, patentiertem Saatgut und Gentechnik führen zur Homogenisierung und Zerstörung der Lebensräume vieler bedrohter Pflanzen und wildlebender Tiere. Diese negativen Auswirkungen werden zusätzlich verstärkt durch die starke Zersiedelung und Versiegelung von Böden für Siedlungen und Infrastruktur.
  • Der «menschengemachte» Rückgang der Biodiversität überlagert sich mit den grossen Zyklen von Kollaps und Neuentstehung der globalen Biodiversität. In der Erdgeschichte der letzten 500 Mio. Jahre ist die globale Artenvielfalt bereits fünf Mal kollabiert. Die Ursachen standen vermutlich im Zusammenhang mit grossen Naturkatastrophen. Da der Mensch damals – in seiner heutigen Form – noch nicht auf der Erde war, gelten die früheren Zusammenbrüche der Artenvielfalt als «unabhängig vom Menschen». Auf jeden Kollaps folgte der – erdgeschichtlich gesehen – schnelle Wiederaufbau der Biodiversität. Teilweise entstanden dabei viele neuen Arten. Heute befinden wir uns im sog. «sechsten Massensterben der Artenvielfalt». Wie gross der Anteil der «menschengemachten», im Vergleich zur natürlichen Schwankung der Biodiversität ist, wurde nie richtig untersucht.

Lebensfremder Filz von Wissenschaft und Politik

Mit der Biodiversität befasste sich zuerst die materialistisch-naturwissenschaftliche Ökologie. Sie nahm einfach an, dass das «sechste Massensterben der Artenvielfalt» praktisch nur menschliche Ursachen habe. Die Hypothese ergab sich aus der Überlegung, dass heute über 8 Milliarden Menschen auf der Erde leben. Die Menschheit hat zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse an Lebensmitteln, Rohstoffen, Infrastruktur, Gütern und anderen Konsumgütern die Flächen für Siedlung, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaf sehr stark ausgedehnt. In der Folge sind viele Lebensräume von Pflanzen und wildlebenden Tieren vernichtet worden.

Was in der Wissenschaft noch eine Annahme war, wurde durch die simplifizierende Logik der Politik schnell zur Gewissheit umgedeutet. Damit die Politik über «evidenzbasierte» wissenschaftliche Massnahmen zum Schutz der Biodiversität verfügen kann, hat sie die Wissenschaft mit enormen Forschungsmitteln zur Ausarbeitung der «besten Massnahmen» überschüttet. In der Folge hat auch die Wissenschaft «vergessen», dass es ja nur eine – nicht weiter geprüfte – Annahme war, welche den Menschen zur Hauptursache für den Biodiversitätsverlust machte.

Daraus ergab sich ein materialistisch-ökonomistisch orientiertes, politisch und weltanschaulich gefärbtes, «wissenschaftliches Verständnis» der Biodiversität. Der Wert der Lebewesen – Menschen, Pflanzen und Tiere – wird auf deren äussere Merkmale und auf deren Verwertbarkeit für die materiellen und egozentrischen Bedürfnisse der Menschen reduziert. Fragen nach den ganzheitlichen Zusammenhängen von materiellen, seelischen und geistigen Wesensgliedern von Menschen, Tieren und Pflanzen, Welt und Kosmos bleiben gänzlich unberücksichtigt.

Es ist wichtig dieses Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik zu berücksichtigen. Denn es ist genau diese verkürzte, vor allem auf politische Wirksamkeit bedachte Wissenschaft, welche dazu führte, dass heute- global wie national – immer mehr Finanzen für staatliche Massnahmen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden. In der Schweiz beliefen sich die direkten Bundesausgaben für den Schutz der Biodiversität in den Jahren 2011 bis 2023 auf über 6’000 Millionen, oder 6 Milliarden Franken. Die offiziellen Angaben über den Stand der Biodiversität in der Schweiz zeigen jedoch eine krasse Fehlentwicklung: Obwohl die Ausgaben stetig ansteigen, ist die Biodiversität in der Schweiz weiterhin stark rückläufig.

Die einseitige Ursachenbetrachtung und die materialistisch-ökonomistische Biodiversitätsforschung lenken von der Tatsache ab, dass die Biodiversität dann am besten gefördert werden kann, wenn die agroindustrielle durch die organische – oder noch besser – die biodynamische Landwirtschaft ersetzt wird. Diese Tatsache ergibt sich beispielsweise aus dem nun 45-Jahre alten wissenschaftlichen Vergleich von konventionell (agroindustriell), organisch und biodynamisch bewirtschaftete Parzellen in der Schweiz. Dieser DOC-Versuch untersucht die Wirkungen von drei verschiedenen (D=Biodynamisch, O=Organisch, K=Konventionell) Landwirtschaftsformen auf wichtige Kennzahlen[i]. Der weltweit einmalige Versuch zeigt, dass die über- und unterirdische Biodiversität bei der biologisch-dynamischen und organischen Bewirtschaftung deutlich höher als bei der konventionell-agroindustriellen Landwirtschaft ist.

Die agroindustrielle Landwirtschaft ist das «Lieblingspferd» der unheiligen Allianz der Agrar- und Ernährungskonzerne mit der Mehrheit der Politiker. Sie befeuern den falschen Glauben, dass es Massnahmen zum Schutz der Biodiversität gäbe, die ohne den radikalen Umbau der agroindustriellen Landwirtschaft auskämen. Die Ergebnisse aus der Forschung und die Erfahrungen mit den bisherigen Massnahmen zum Schutz der Biodiversität aus der Schweizer Agrarpolitik zeigen klar, dass dies, – trotz milliardenschwerer Investitionen in Direktzahlungen und staatliche Kontrollorgane, – nicht möglich ist.

Biodiversitätsschutz aus der Sicht der Dreigliederung

Aus der Sicht der Dreigliederung des sozialen Organismus geht die Biodiversitätsinitiative – stellvertretend für die einheitsstaatliche Lenkung von Land- und Forstwirtschaft – von grundlegenden Irrtümern und Einseitigkeiten aus, die überwunden werden müssen.

  • Staatlicher Biodiversitätsschutz ist weder möglich noch wünschbar

Sowohl die Initianten als auch die Behörden nehmen an, dass die ausufernden, übergriffigen und bürokratischen Massnahmen zur Steuerung der Land- und Forstwirtschaft die Biodiversität positiv beeinflussen könnten. Die Wahrheit ist jedoch anders: Die wissenschaftliche Evidenz zeigt klipp und klar, dass es unmöglich ist den Biodiversitätsrückgang durch staatliche Massnahmen aufzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es sinnlos, verschwenderisch und unverantwortlich, wenn die Initiative einfach noch mehr staatliche Finanzmittel und Kontrollmassnahmen fordert, um die Biodiversität zu schützen.

Der vorgeschlagene Ausbau der Massnahmen zum Schutz der Biodiversität führt lediglich zum weiteren Ausbau des Staates. Besonders fragwürdig ist der Auftrag, die Massnahmen nicht zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Initiative bekannt zu geben. Die Initiative möchte, dass der Stimmbürger eine «Katze im Sack» kauft und die Ausarbeitung dem intransparenten Klüngel aus öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Agrarkonzernen überlässt.

Die Initiative schafft dadurch in erster Linie neue Hindernisse auf dem Weg zur Dreigliederung des sozialen Organismus. Die radikale Entflechtung und Selbstverwaltung von Rechts-, Wirtschafts- und Geistesleben rückt so in noch weitere Ferne.  Der Ausbau des Einheitsstaates behindert die Bildung von Assoziationen im Wirtschaftsleben und entzieht den Produzenten, Händlern und Konsumenten enorme Finanzmittel für die unwirksamen Massnahmen zur Biodiversitätserhaltung. Darüber hinaus zementieren die unwirksamen Massnahmen die falsche Annahme, dass der Biodiversitätsverlust in erster Linie auf die «menschengemachten» Ursachen zurückzuführen sei.

  • Biodiversität als Zusammenspiel von assoziativem Wirtschafts- und freiem Geistesleben

Gemäss der Dreigliederung hat der Staat weder die Aufgabe die Land- und Forstwirtschaft, noch die Entwicklung der Biodiversität zu steuern. Im dreigliedrigen sozialen Organismus ist der Umgang mit der Biodiversität eine Aufgabe, die sich aus dem Zusammenspiel von assoziativem Wirtschafts- und freiem Geistesleben ergeben muss. Hier offenbart sich die Herstellung von Nahrungsmitteln und natürlichen Rohstoffen als eine Anwendung von Geist auf die Natur. Geist entsteht in Form von Erkenntnissen aus dem freien Geistesleben über die Zusammenhänge der Wesensglieder von Körper, Leben, Seele und Geist, von Menschen und Natur. Diese ganzheitlichen Erkenntnisse sollen dann, über die Lenkung des Kapitals, in das assoziativen Wirtschaftsleben einfliessen. Das Wechselspiel der geisteswissenschaftlichen Erkenntnisse mit dem assoziativen Wirtschaftsleben erlaubt es Wirtschaftsprozesse so zu gestalten, dass sich die die Bedürfnisse von Mensch und Natur gegenseitig befruchten.

Das Nein zum staatlichen Schutz bedeutet nicht, dass das Rechtsleben in keinem Fall mit Umweltschutz zu tun haben sollte. Wenn es um Umweltschutzfragen geht, bei denen die Sicherheit der Menschen betroffen ist, dann gehört die Regelung solcher Fragen in das Rechtsleben. Ein Beispiel hierzu ist das Verbot von hochgiftigen Substanzen in der Nahrungsmittelerzeugung oder die Frage, ob Menschen das hohe Gesundheitsrisiko der Gentechnik in der Landwirtschaft auf sich nehmen möchten.

  • Ganzheitliche Sicht auf die Biodiversität noch in weiter Ferne

Die gegenwärtige Sicht auf die Biodiversität reduziert die Lebewesen auf ihre materielle Aussenseite und deren Verwertung, vor allem für die Befriedigung von äusseren, ego-zentrischen Bedürfnissen nach Nahrung, Rohstoffen, Erholung, Sicherheit und Einkommen. In den gängigen Wissenschaften wird die Biodiversität aus diesem Grund auf die Vielfalt von Ökosystemen, Arten und Genen, sowie deren – ökonomisch bemessenen – Verwertungsfunktionen reduziert. Was zählt ist der «ökonomisch messbare» Wert der Biodiversitätserhaltung.

Dem Staat – als Repräsentant des Rechtslebens – kommt aus dieser Sicht die Rolle zu, die Wirtschaft, auf der Grundlage «wissenschaftlicher Evidenz», so zu steuern, dass die Biodiversitätserhaltung ein gutes «Geschäft» für die Wirtschaft und Gesellschaft werden. Unter dem Stichwort «Fragen und Antworten zur Biodiversität» bringt die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) diese Haltung in folgende Worte: «Ein vielfältiges, artenreiches Ökosystem gleicht einem diversifizierten Aktien-Portfolio – fällt eine Art aus, ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass eine andere Art ihre Funktion übernehmen kann. Biodiversität ist also so etwas wie eine Versicherung. Verschwinden zu viele der Arten, die eine gewisse Funktion erfüllen, drohen Ausfälle der Ökosystemleistungen.»[ii]

Damit wird zwar anerkannt, dass wir Menschen Teil der Biodiversität sind. Was jedoch systematisch übersehen wird ist der Umstand, dass wir nicht nur mit unserem äusseren physisch-biologischen Wesensgliedern aufs Innigste mit der Tier- und Pflanzenwelt verbunden sind; auch unsere lebendigen und seelisch-geistigen Wesensglieder haben Anteil an der seelisch-geistigen Qualität des Erdorganismus. Die schöne äussere Vielfalt der Natur verbindet unser Denken, Fühlen und Wollen mit dem Antlitz des Erdorganismus. Denken, Fühlen und Handeln sind deshalb Teil einer umfassenden Kommunikation zwischen den physisch-lebendigen und geistig-seelischen Dimensionen des Menschen und den Wesensgliedern des Erdenorganismus.

  • «Würdiges Altern» des Erdorganismus und Biodiversität

Was die materialistisch-ökonomistische Wissenschaft ebenfalls ausblendet ist die Tatsache, dass die menschlichen, tierischen und pflanzlichen Wesensglieder miteinander verwandt sind. Gemäss anthroposophischer Sicht auf Mensch, Natur und Kosmos können wir davon ausgehen, dass alle Formen von Materie aus lebendigen Organismen hervorgingen. So wie die Kohle, das Erdöl, oder der mineralische Kalk nicht aus toter Materie, sondern aus früheren Lebewesen hervorgegangen sind, müssen wir die Biodiversität als Wechselspiel von lebenden Arten (Menschen, Tieren, Pflanzen) mit dem lebendigen Erdorganismus ansehen.

Diese erweiterte Betrachtung der Lebewesen verweist uns ihrerseits auf ihren «geistigen Kern» oder das «Urbild», aus dem heraus sich die inneren und äusseren Lebenserscheinungen ergeben. Diese geisteswissenschaftliche Sicht ist nicht notwendigerweise im Widerspruch mit der neueren Naturwissenschaft. In den letzten Jahrzehnten hat die Idee der Erde als lebendiger Organismus in der Form der Gaia- Hypothese – auch in der Naturwissenschaft zunehmend Akzeptanz gefunden.

Die Anerkennung der Erde als lebendiger Organismus hat eine wichtig Erkenntnisfolge: Es wird klar, dass die Erde – wie jeder Organismus – durch eine Geburt und einen Tod geht und damit auch die Möglichkeit einer neuen Geburt gegeben wird. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, wie eine geistgemässe und ganzheitliche Sicht auf die Biodiversität, aussehen könnte.

Erstens wird die Metapher der Biodiversität als Antlitz des Erdenorganismus zur Wirklichkeit; das Antlitz der Erde bringt, – in der äusseren Biodiversität, – die inneren, seelisch-geistigen Regungen des Erdorganismus zum Ausdruck. Zweitens erkennen wir so, dass die früheren und heutigen Schwankungen der Biodiversität nicht nur Folgen von Naturkatastrophen oder von menschlichen Einflüssen sein können, sondern Teil der «Krankheitsgeschichte» und des Alterungsprozesses des Erdorganismus.

Drittens führt diese erweiterte Sicht auf die Biodiversität dazu einzusehen, dass es nicht darum gehen kann, die «materiellen Alterserscheinungen» im Antlitz der Erde, künstlich zu unterbinden, oder sie gar rückgängig zu machen.

Ein wesensgemässer Umgang mit der Biodiversität muss sich deshalb fragen, welche Aufgaben dem Menschen und der Gesellschaft zukommen, wenn wir berücksichtigen, dass wir uns in einer Zeit befinden, in der der Erdorganismus – auch aus der Sicht der Naturwissenschaften – seinen Lebensmittelpunkt überschritten hat. Die Grundfrage ist deshalb nicht, wie wir die Biodiversität künstlich und zwanghaft erhalten können, sondern was es für uns Menschen bedeutet, den Erdorganismus im begonnenen Reifeprozess beim «würdigen Altern» zu begleiten.

Rudolf Steiner gibt uns dafür einen wichtigen Kompass. Mit seinen Arbeiten über die vergangenen und zukünftigen Inkarnationen des heutigen Erdorganismus weist er uns den Weg zur Erkenntnis der wichtigsten Aufgaben der – ebenfalls im Erdenorganismus inkarnierten – Menschheit. Sie besteht darin, die Erkenntnis unseres ewigen, seelisch-geistigen Kerns über das Leben im irdischen Körper hinaus so weit zu steigern, wie es uns in unserer Lebenszeit möglich ist. Das Ziel ist die irdischen Inkarnationen dazu zu benutzen, dass wir nach unserem individuellen Tod die erlangten seelisch-geistigen Kräfte in die geistige Welt bringen können, so dass sie sowohl uns als auch dem Erdorganismus neue Möglichkeit eröffnen, um auf der Erde, oder auf einem neuen Planeten, wiedergeboren zu werden.

Vor diesem Hintergrund ist der Impuls der aktuellen Sorge um die Biodiversität, trotz seiner materialistisch-ökonomistisch und totalitären Staatstendenzen, nicht grundsätzlich falsch. Wenn die Einseitigkeiten des heutigen Verständnisses der Biodiversität überwunden werden, zeigt sich, dass die Dreigliederung des sozialen Organismus die noble Aufgabe bekommt das «würdige Altern» des Erdorganismus zu begleiten. Das «Begleiten» besteht darin sicherzustellen, dass sowohl die Erde, als auch wir mit ihr verbundenen Menschen, genügend seelisch-geistige Kräfte entwickeln, damit wir nach unserem Tod neue Möglichkeiten zur gemeinsamen Weiterentwicklung erlangen.

Quellen zu Angaben im Text

 

[i] Details siehe: https://www.fibl.org/de/themen/projektdatenbank/projektitem/project/404

Wissenschaftlicher Artikel: Mäder, P., Fließbach, A., Dubois, D., Gunst, L., Fried, P., Niggli, U., 2002. Soil fertility and biodiversity in organic farming. Science 296, 1694-1697. https://doi.org/10.1126/science.1071148.

[ii] https://www.wsl.ch/de/news/fragen-und-antworten-zur-biodiversitaet-in-der-schweiz/#c1046094