Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 24. November 2024
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums

WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Bundesbeschluss über den Ausbauschritt für die Nationalstrassen


 

Der Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen, sprich Autobahnen ist in der Schweiz durch den Bund geregelt. Da sich der Verkehr auf den Nationalstrassen seit 1990 mehr als verdoppelt hat, kommt es an verschiedenen Stellen regelmässig zu Stau. Wer auf den Strassen zwischen Zürich und Bern, Basel, oder auch in Genf unterwegs ist, kann dies regelmässig spüren. Diesen Engpässen will das vorliegende Projekt Abhilfe schaffen. Auf sechs Abschnitten wollen Bundesrat und Parlament daher gezielt bestimmte Engpässe beseitigen. Gegen diesen Ausbauschritt wurde das Referendum ergriffen. Daher stimmen wir darüber ab. Nach Annahme des Beschlusses könnten sich betroffene Personen, Gemeinden und Verbände erneut zu den einzelnen Projekten äussern und gegebenenfalls Beschwerden vor Gericht einreichen.

Für die Projekte sind 4,9 Milliarden Franken vorgesehen. Sie werden durch den motorisierten Verkehr aus dem zweckgebundenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds finanziert. Es werden daher zweckgebundenen Steuergelder wie die Mineralölsteuer für den Ausbau verwendet und nicht allgemeine Steuergelder. Es ist grundsätzlich richtig, dass der Verkehr durch den Verbraucher selbst, also durch eine Mineralölsteuer finanziert wird. Die Bahn wird dabei nicht kostendeckend durch die Konsumenten finanziert. Ca. 30% der Erträge der SBB werden von der öffentlichen Hand finanziert und der Kostendeckungsgrad des Regionalverkehrs der SBB beträgt um die 60%[1]. Deswegen stimmen wir sowohl über den Autobahnausbau wie auch über den öffentlichen Verkehr regelmässig ab.  

Der Bund argumentiert, im Jahr 2023 hätte es auf dem Nationalstrassennetz über 48 000 Staustunden gegeben. Diese Überlastung behindere die Mobilität der Bevölkerung und schade der Wirtschaft. Der Zeitverlust durch Stau verursache der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft erhebliche Kosten. Staue sich der Verkehr auf den Autobahnen, weichen Autos und Lastwagen in Städte, Dörfer und Quartiere aus. Dieser Ausweichverkehr verursache Lärm und erhöhe das Unfallrisiko. Um Landverbrauch, Natur- und Umweltbelastung durch den Strassen- und Tunnelbau zu reduzieren sind Ausgleichprojekte geplant.

Auch das Referendumskomitee argumentiert mit Umweltschutz und Lärmbelastung, sowie dem Schutz der Bevölkerung. Für dieses ist der geplante Ausbau überteuert und verbraucht zu viel Land. Bestehende Verkehrsprobleme würden nicht gelöst. Ausbauten würden langfristig zusätzlichen Verkehr, weiteren Stau, mehr Luftverschmutzung, Lärm und steigende CO2-Emissionen verursachen.

Für Bundesrat Albert Rösti ist der Fall klar: Wir richten uns beim Ausbau der Autobahnen nach dem Bedarf der Bevölkerung. Die Schweizer Bevölkerung wächst und daher nimmt der Druck auf Infrastruktur, Verkehr, Umwelt und Natur stetig zu. Damit befinden wir uns in einem Dilemma. Auf der einen Seite wollen viele Menschen nicht, dass die Natur und Umwelt durch weitere Verbauung belastet werden, auf der anderen Seite führt das menschliche Bedürfnis nach Individualverkehr automatisch zu mehr Verkehrs- und damit Umweltbelastungen. Strittig ist aufgrund der Vorlage, ob der Ausbau der Nationalstrassen zu mehr oder weniger Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt führt.

Aus Sicht der Dreigliederung ist der Schutz der Bevölkerung vor Umwelt- und Naturschäden als Rechtsfrage anzuschauen. Auf der anderen Seite führt das Wachstum der Bevölkerung automatisch zum Wachsen der Infrastruktur, die für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich ist.

Das Bauen von Strassen und Eisenbahnen wäre aus Sicht der Dreigliederung nicht zwingend Aufgabe des Staates. Es spielen sowohl wirtschaftliche Fragen wie auch rechtliche Fragen ineinander. Damit stimmen wir auch hier über etwas ab, wovon die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in sehr unterschiedlichem Mass betroffen sind. Als Autofahrer habe ich ein grosses Interesse daran staufrei Autofahren zu können. Als Stadtbewohner habe ich mich vielleicht seit Jahren an ein Leben mit dem öffentlichen Verkehr gewöhnt. Beide Modelle sind berechtigt, führen jedoch zu einem Interessenskonflikt.

Das demokratische Rechtsleben hat sich auf diejenigen Gebiete zu beschränken, die jeden mündig gewordenen Bürger betreffen. Beim Umweltschutz wäre dies der Fall, beim Individualverkehr nur teilweise. Dennoch sind potenziell alle Menschen vom Bau der Nationalstrassen betroffen, tragen aber nicht die gleiche Last und Verantwortung für den Strassenbau.

Das Initiativ-Kollegium stellt wegen der Vermischung von wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten für diese Vorlage die Ampel auf Orange.

Leseempfehlung: Rudolf Steiner zum Verkehrswesen aus Sicht der Dreigliederung.

[1] https://www.nzz.ch/wirtschaft/teurere-billette-im-oeffentlichen-verkehr-machen-die-sbb-es-sich-zu-einfach-ld.1762555

Änderung des Obliationenrechtes

(Untermiete & Kündigung wegen Eigenbedarf)

 


 

Die Vorlage zur «Untermiete» will künftig den Vermietern eine grössere Kontrolle über die Untervermietung ihres Eigentums ermöglichen. Es ist zwar heute schon den Mietern verboten, die Wohnung missbräuchlich unterzuvermieten. Neu müssten sie jedoch jeweils eine schriftliche Genehmigung beim Vermieter einholen. Zudem darf der Besitzer der Wohnung neu dem Mieter kündigen, wenn sich dieser nicht streng an die gesetzlichen Vorgaben zur Untervermietung hält.

Die Befürworter dieser Gesetzänderung argumentieren, dass damit die Bekämpfung von Missbrauch erleichtert wird. Die Gegner argumentieren, dass dies eine Scheinbegründung ist. Der Missbrauch könne mit den heutigen Gesetzen schon verhindert werden. Es gehen den Befürwortern primär darum, die Kündigung von bestehenden Mietern zu erleichtern. Nach der Kündigung können sie die Wohnung sanieren und danach zu einem höheren Mietzins vermieten.

Die Vorlage zur «Kündigung wegen Eigenbedarf» will es den Eigentümern ebenfalls erleichtern, den Mietern ihre Wohnung zu kündigen. Die Befürworter argumentieren damit, dass es die Aufgabe des Staates ist, das Eigentum zu schützen. Durch diese Gesetzesvorlage würden die Eigentumsrechte besser geltend gemacht werden können. Die Gegner hingegen gehen davon aus, dass auch dieses Gesetz zur Erleichterung für spekulative Geschäfte und Mietzinserhöhungen dienen soll.

Wie sind diese beiden Vorlagen jedoch aus Dreigliederungsperspektive zu beurteilen?

Verträge über Leistungen und Gegenleistungen gehören prinzipiell ins Wirtschaftsleben. Übergibt ein Eigentümer eines Hauses dieses dem Mieter für eine gewisse Zeit, so handelt es sich jedoch nicht nur um eine Leistung und Gegenleistung, sondern auch um ein quasi schuldrechtliches Verhältnis. Deswegen sagt man auch «Mietzins». Der Mieter erhält das Haus geliehen und zahlt dafür einen Zins, genau wie bei einem Darlehen.

Bei schuldrechtlichen Verhältnissen spielt das Rechtsleben aus dem Grunde hinein, weil es die Aufgabe hat, Missbräuche von Machtverhältnissen zu verhindern. Dass heute das Rechtsleben den Mietzins nicht einfach dem «freien Markt» überlässt, sondern diesen mitreguliert, ist z.B. ganz im Sinne der sozialen Dreigliederung. Im Buch «Kernpunkte der sozialen Frage» wies Rudolf Steiner explizit darauf hin, dass sich bei Schuldverhältnissen der Zins aus dem Rechtsbewusstsein heraus ergeben soll.

Zudem ist im Sinne der Dreigliederung das «Eigentum» nicht heilig. In dem Moment, wo das Eigentum zur ungerechtfertigten Bereicherung oder zum Schaden der Allgemeinheit umschlägt, darf der Rechtsstaat den Eigentümer enteignen. Das Novum der Idee der sozialen Dreigliederung gegenüber den Ideen der Linken ist jedoch, dass der Staat selbst nicht Eigentümer werden soll. So könnte es z.B. durchaus im Sinne der Dreigliederung sein, dass nach einer längeren Mietdauer das Haus oder die Wohnung auf den Mieter übertragen wird, da der Besitzer offensichtlich kein Bedarf für das Haus hat. Natürlich dürfte der neue Besitzer das Haus dann nicht einfach weiterverkaufen können, sondern wiederum nur auf jemand anderen übertragen, wenn er es nicht mehr braucht.

Dies sei nur als Beispiel so hingestellt. Es könnte aus dem Rechtsbewusstsein auch eine ganz andere gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Was hier gezeigt werden soll ist nur, dass die Frage, welche «Verfügungs-Rechte» der Vermieter und welche «Verfügungs-Rechte» der Mieter haben soll, im Sinne der Dreigliederung als Rechtsfrage zu betrachten ist. Fazit: Beide Vorlagen erhalten die Grüne Ampel.

Das Initiativ-Kollegium empfiehlt dennoch eine Ablehnung dieser beiden Abstimmungsvorlagen. Da heute allgemein das Eigentum an Grund und Boden verkäuflich ist, haben wir heute eine ausufernde Spekulation im Immobilienmarkt. Die Annahme dieser beiden Gesetzesänderungen würde der Spekulation mit Immobilien noch mehr Spielraum geben.

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung


 

Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ab. Hierbei soll die bisherige unterschiedliche Finanzierung durch verschiedene Leistungsträger durch eine einheitliche Finanzierung ersetzt werden. Gegen diese Änderung hat der VPOD (Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste) das Referendum ergriffen, und wir von weiteren Gewerkschaften im Abstimmungskampf unterstützt (Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, UNIA). Auch Vertreter von SP und Grünen unterstützen das Referendum.

Das KVG regelt die obligatorische Krankenversicherung. Deren Leistungen werden heute je nach Bereich unterschiedlich finanziert:

Stationäre Leistungen: mindestens 55% durch Kantone / höchstens 45% durch Krankenversicherung

Ambulante Leistungen: 100% durch Krankenversicherung

Pflegeleistungen: teilweise durch Krankenversicherung / teilweise durch Pflegebedürftige selber / Restfinanzierung durch Kantone

Mit der Änderung des KVG soll die Finanzierung vereinheitlicht werden:

Ab 2028 die stationären und ambulanten Leistungen.

Ab 2032 die stationären, ambulanten und Pflegeleistungen: Ergibt die Vollkosten.

Vollkosten abzüglich Kostenbeteiligung Versicherte ergibt die Nettokosten.

Nettokosten: 73.1 % durch Krankenversicherung / 26.9 % durch Kantone

D.h. Krankenversicherung und Kantone beteiligen sich neu jeweils an allen Leistungen, jedoch weiter in unterschiedlichem Ausmass. Bei den Pflegeleistungen werden auch weiterhin Beiträge der Pflegebedürftigen erhoben.

Inhaltliche Beurteilung

Die angestrebte Änderung wird durch Bundesrat und Parlament im Wesentlichen folgendermassen begründet (1)

«Die heute je nach Bereich unterschiedliche Finanzierung der Leistungen führt zu Fehlanreizen. Die Krankenkassen haben weniger Anreize, die kostensparende Verlagerung von stationär zu ambulant zu fördern. Soweit die Verlagerung trotzdem erfolgt, steigt dadurch der Anteil der Prämienfinanzierung. Der Anteil der Steuerfinanzierung hat sich aus diesem Grund in den letzten Jahren laufend reduziert, die Prämien sind deswegen stärker angestiegen als die Gesamtkosten der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).»

Die Krankenkassen sollen also heute «weniger Anreize haben, die kostensparende Verlagerung von stationär zu ambulant zu fördern». Was soll dieser Satz? Ist es nicht so, dass die Krankenkassen in Wirklichkeit überhaupt keine «Anreize» haben, das Kostenwachstum zu bremsen? Sie geben den Kostendruck ja einfach an die Prämienzahler weiter! Und generieren erst noch selbst unnötige riesige Kosten in Form von Marketing, Sponsoring, Abwerbeausgaben, Verwaltungskosten und Managementausgaben.

Der versteckte Sinn des monierten Satzes ergibt sich erst aus den kaschierten Folgen der angestrebten Änderung: Die Kantone sollen netto entlastet und die Krankenkassen entsprechend mehr belastet werden, wodurch diese jetzt plötzlich einen Anreiz zur Verlagerung von Kosten haben sollen. Dabei wird auch hier der dadurch erhöhte Kostendruck bei den Krankenkassen nur wieder an die Versicherten weitergereicht, in Form weiter steigender Prämien. Der «Anreiz» für die Verlagerung von stationär zu ambulant wird also am Schluss beim Prämienzahler und Patienten landen. Genau das aber beschreibt der Bund, oben erwähnt, als Voraussetzung für die Vorlage: «Soweit die Verlagerung trotzdem erfolgt, steigt dadurch der Anteil der Prämienfinanzierung. Der Anteil der Steuerfinanzierung hat sich aus diesem Grund in den letzten Jahren laufend reduziert, die Prämien sind deswegen stärker angestiegen als die Gesamtkosten der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)».

Die Begründung ist ein eigentlicher Zirkelschluss. Es handelt sich also erneut um eine Vorlage, bei der durch mutwillige, absichtliche Begriffs- und Formulierungsverwirrung die wirklichen Folgen für die Abstimmenden kaschiert werden!

Es bleibt eine Tatsache, dass schon bisher keinerlei Anreize, also Kostendruck bei den Prämienzahlern irgendwelche Folgen auf die Mengen- und Preisexplosion bei den Leistungserbringern (Gesundheitswesen) gehabt haben. Daran wird sich mit der Vorlage nichts ändern.

Dazu kommt, dass die Bestimmung, wonach bei den Pflegeleistungen auch bei einheitlicher Finanzierung weiter Beiträge erhoben werden können, zu vage ist, und befürchtet werden muss, dass diese laufend erhöht werden könnten.

Fazit: Bestehende Kosten werden vom Steuer- zum Prämienzahler verlagert. Aber ohne Aussicht darauf, dass die Steuern entsprechend gesenkt werden. Schon nur deshalb müssen bei dieser Vorlage die Kosten rein netto erneut steigen!

Allein die demokratiepolitisch inakzeptable Tatsache, dass dem Stimmbürger zum wiederholten Mal auf intransparente Weise etwas untergejubelt werden soll, ist Grund genug, inhaltlich NEIN zu stimmen!

Perspektive der Dreigliederung

Das Gesundheitswesen ist einem doppelten Druck ausgesetzt:

Einerseits wird das Gesundheitswesen durch den Staat, durch überbordende staatliche Regulierungen bevormundet. Die staatliche Bürokratie will den Patienten in diesem System vertreten und den Leistungserbringern vorschreiben, was dem Patienten guttut. Aber schon bei den Kostensenkungen zeigt sich, dass der Staat ja nicht sagen kann, wie eine Leistung wirtschaftlich erbracht werden kann. Er wird sich also früher oder später mit Rationierungen behelfen müssen, womit dann letztendlich willkürlich bestimmt wird, wer medizinische Leistungen in Anspruch nehmen darf. Staatlicher Einfluss im Gesundheitswesen wirkt insofern immer kontraproduktiv und zerstörerisch auf Heilung und Medizin.

Zur Wahrung von elementaren Sicherheitsbedürfnissen hingegen kann und muss der Staat sinnvolle Aufgaben im Gesundheitswesen erfüllen: Genereller strafrechtlicher Schutz der Patientensicherheit, Vorschriften zur Medikamentensicherheit und Verfügbarkeit von Medizinprodukten, Katastrophenvorsorge und ähnliches.

Anderseits wird das Gesundheitswesen durch seine Auslieferung an die Interessen des Wirtschaftslebens, durch die entsprechende Ökonomisierung stranguliert. Wenn schon für Spar- und Abbauvorlagen immer mit dem Begriff «Anreiz» argumentiert wird, müsste konsequenterweise einmal ausgeführt werden, dass im heutigen Wirtschaftsleben der eigentliche «Anreiz» in der Gewinnmaximierung, im Profit und in der Abzocke des wirtschaftlich Schwächeren besteht. Der beschönigende Wortbegriff «Anreiz» steht für Profitinteresse und Kostendruck. Wenn der wirtschaftliche Akteur im Gesundheitswesen die Wahl zwischen Gesundheit und Patientenwohl einerseits, und Profit andererseits hat, wird er, schon nur um wirtschaftlich überleben zu können, den Profit wählen müssen. Das Profitinteresse des Gesundheitswesens entlädt sich beim Patienten als Kostendruck. Je ökonomisierter das Gesundheitswesen gestaltet wird, desto umfassender werden diese Entscheidkonstellationen. Deshalb muss jeder wirtschaftliche Einfluss im Gesundheitswesen insofern kontraproduktiv und zerstörerisch auf Heilung und Medizin wirken.

Zur Wahrung der tatsächlich notwendigen wirtschaftlichen Grundlage des Gesundheitswesens ist die Wirtschaft aber unerlässlich: Sie hat die materiellen und finanziellen Güter sicherzustellen, und so zur Verfügung zu stellen, dass dadurch eben keine falschen (Profit-)Anreize im Gesundheitswesen entstehen können: Durch bedingungsloses Schenkungsgeld in geeigneter Form.

Das Gesundheitswesen als Teil von Wissenschaft, Forschung und Anwendung muss aber frei bleiben, sowohl von staatlicher wie von ökonomischer Bevormundung! Indem es nur sich selbst gegenüber verantwortlich bleibt, vermag es Verantwortung für Patient, Heilung und Medizin zu übernehmen.

Solange im herrschenden Einheitssystem Staat und Wirtschaft um Einfluss im Gesundheitswesen kämpfen, werden sie dieses entsprechend aushöhlen und ad absurdum führen. Solange dies andauert, wird unsere Demokratieampel bei Vorlagen wie dieser auf ROT bleiben müssen.

(1) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-revisionsprojekte/parlamentarische-initiative-finanzierung-der-gesundheitsleistungen-aus-einer-hand-einfuehrung-des-monismus.html