Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 9. Februar 2025
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums
WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Umweltverantwortungsinitative
Zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 steht einzig und allein die Umweltverantwortungsinitiative zur eidgenössischen Volksabstimmung an. Sie möchte folgenden Artikel neu in die Bundesverfassung einfügen:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.
Als Begründung hierfür wird die wachsende Umweltbelastung durch das herrschende Wirtschaftssystem sowie die andauernde Übernutzung von Naturreserven angeführt. Dass die moderne Art zu Wirtschaften zu massiven Schäden an der Umwelt führt, kann nicht bestritten werden. Ebenfalls kann nicht bestritten werden, dass die gegenwärtige, auf Profitmaximierung ausgerichtet kapitalistische Wirtschaft, die natürliche Lebensgrundlage, wie z.B. die Bodenfruchtbarkeit in der Landwirtschaft, massiv schädigt.
Aus Sicht der sozialen Dreigliederung ist zu unterscheiden, was die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten des Rechtslebens, des Wirtschaftslebens und des Geisteslebens sind. In ihrem Sinne sind alle Fragen, welche die Sicherheit betreffen, auf demokratischem Weg zu regeln, so sind z.B. auch über die Schadstoffgrenzen. Dies ist heute z.B. im Gewässerschutz in der Schweiz an vielen Orten schon erfolgreich umgesetzt. Anders sieht es jedoch in Bezug auf die Fragen aus, welche die Produktion und den Konsum betreffen. Insofern z.B. die Ressourcennutzung einfach dazu führt, dass diese irgendwann aufgebraucht sein werden (Bsp. Erdöl), hat die Nutzung nur ökonomische Auswirkungen und wäre deshalb durch das Wirtschaftsleben zu regeln.
Die Idee, dass das Wirtschaftsleben für die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zuständig ist, kann auf den ersten Blick utopisch erscheinen. In einem auf Profit ausgerichteten Wirtschaftsleben kann tatsächlich nicht erwartet werden, dass dieses eine langfristige Perspektive einnimmt. Im Sinne der sozialen Dreigliederung ist das Wirtschaftsleben jedoch assoziativ zu organisieren. Erst in einem solchen Wirtschaftsleben sind die Voraussetzungen gegeben, die Produktion langfristig auf den Konsumbedarf der Menschheit auszurichten. Aus Sicht der Dreigliederung ist eine nachhaltige Wirtschaft innerhalb des bestehenden, allein auf den Profit ausgerichteten Systems, hingegen gar nicht möglich. Dies ist jedoch der Versuch dieser Initiative, indem sie diese Aufgabe dem Staat überträgt.
Fazit: Die Vorlage erhält die orange Ampel, da hier Aufgaben des Rechtslebens mit Aufgaben des Wirtschaftslebens vermischt werden. Einerseits ist Begrenzung der Schadstofffreisetzung durch das Rechtsleben festzulegen, andererseits kann nur durch die im Wirtschaftsleben selbst tätigen Menschen und ihre entsprechende Fachkenntnis dieses nachhaltig und ressourcenschonend eingerichtet werden.
Im Hinblick darauf, dass der heutige Einheitsstaat die ihm so undifferenziert zugewiesenen Kompetenzen tendenziell ausufernd anwendet und mit den klima- und umweltpolitischen Bestrebungen zweifelsohne eine zunehmend totalitäre Schlagseite bekommt, empfiehlt das Initiativ-Kollegium für diese Vorlage ein Nein.
Für eine Urteilsbildung zur Abstimmungsvorlage empfehlen wir auch das Interview von Istvan Hunter mit Prof. Michael Esfeld auf Hoch2: https://hoch2.tv/sendung/professor-michael-esfeld-ueber-die-umweltverantwortunginitiative-diese-vorlage-ist-ein-katastrophenrezept/