Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 28. September 2025
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums

WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Eigenmietwert

(Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftsssteuern auf Zweitgliegenschaften)

Worum geht es?

Das schweizerische Parlament hat zwei steuerrechtliche Vorlagen verabschiedet, die miteinander rechtlich verknüpft sind:

Gesetzesänderung: Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts und gleichzeitige Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Erst- und Zweitliegenschaften.

Verfassungsänderung: Erlaubnis für die Kantone, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften zu erheben.

Die Verfassungsänderung unterliegt dem obligatorischen Referendum (Volks- und Ständemehr), weshalb es zur Volksabstimmung über diese Verfassungsänderung kommt. Über die Gesetzesänderung wird nicht abgestimmt. Falls jedoch die Verfassungsänderung angenommen wird, tritt auch die Gesetzesänderung in Kraft. Falls hingegen die Verfassungsänderung abgelehnt wird, tritt auch die Gesetzesänderung nicht in Kraft.

Die Gesetzesänderung ist von deutlich grösserer Bedeutung als die Verfassungsänderung, weshalb der Abstimmungskampf überwiegend über die Gesetzesänderung geführt wird

Die Gesetzesänderung beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Aus Sicht der Dreigliederung

Aus Sicht der Forderung nach einem dreigliedrigen sozialen Organismus kann festgehalten werden, dass das Recht zur Erhebung von Steuern in der Kompetenz des Rechtsstaates bleibt. Deshalb kann für diese Vorlage die Ampel auf Grün gestellt werden.

Die Steuerfrage lässt sich aus Sicht der Dreigliederung jedoch erst befriedigend lösen, wenn zentrale Forderungen der sozialen Dreigliederung bereits umgesetzt sind (z.B. die Unverkäuflichkeit von Unternehmen und Grund und Boden). Denn die Dreigliederung verhindert grundsätzlich das «leistungslose Einkommen», um deren Besteuerung heute vielfach gestritten wird. (1)

Inhaltliche Beurteilung

Die Schweiz ist von einer extremen Knappheit an verfügbarem Boden (Bauland) geprägt, mit entsprechend tiefer Eigentümerquote und hohem Anteil an Mietern. Dies hat u.a. dazu geführt, dass in der Schweiz die Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien einen sog. Eigenmietwert versteuern müssen, also ein fiktives Einkommen. Dafür können für diese Immobilien die Hypothekarschuldzinsen (und weitere Aufwände) von der Steuer abgezogen werden.

Die entscheidende Folge dieser Umstände ist, dass weder Eigenheimbesitzer noch Banken ein Interesse an der Tilgung von Hypothekarschulden haben. Entsprechend gewaltig ist in der Schweiz, im Vergleich zum Ausland, das Volumen ausstehender Hypotheken. Diese werden stattdessen indirekt, also auf separaten Konten, amortisiert, was die Geldberge noch weiter anwachsen lässt. Die daraus entstehenden finanziellen Sachzwänge, gegenseitigen Abhängigkeiten und systemischen Risiken aller an diesem weitverzweigten und komplexen finanziellen Karussell Beteiligten sind entsprechend gross. Was wiederum die Überwindung des Einheitsstaates nur immer weiter erschwert, welcher diese Risiken regulatorisch bekämpfen will.

Die Abschaffung des Eigenmietwertes erhöht den Anreiz zur Tilgung der Hypotheken deutlich. Deshalb bietet die vorliegende Abstimmung die seltene Gelegenheit, den riesigen Schuldenberg mit den angesparten Geldbergen etwas abzutragen, was die Hürde für die Überwindung der heute herrschenden Eigentumsformen an Grund und Boden, eines der erwähnten Hauptübel, etwas senken könnte.

Insbesondere deshalb soll hier ein JA empfohlen werden

(1) Mehr zur Steuerfrage aus Sicht der sozialen Dreigliederung ist hier zu finden: https://www.dreigliederung.de/steiner/sammlungen/s05-rechtsleben

E-ID-Gesetz

Worum geht es?

Mit der elektronischen Identität (e-ID) sollen Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz ihre Identität online nachweisen können. Laut der Schweizer Bundesbehörde handelt es sich um ein kostenloses und zusätzliches Angebot zur physischen Identitätskarte. Frühestens im dritten Quartal 2026 wird der Bund die e-ID in der Wallet-App swiyu ausstellen. Die Vertrauensinfrastruktur ermöglicht es auch anderen Behörden und Privaten, elektronische Nachweise auszustellen.

Bei der E-ID handelt es sich dabei um eine Abstimmungsvorlage, zu der Bürgerrechtsgruppen schon zum zweiten Mal das Referendum ergriffen haben. 2021 hat die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung das damalige Gesetz zur E-ID mit über 60% klar abgelehnt. Der Unterschied zur heutigen Vorlage ist, dass der Bund damals die Ausstellung der E-ID privatwirtschaftlich Organisierten Unternehmen überlassen wollte, bei der jetzigen Vorlage nun die Ausstellung jedoch selbst tätigen will.

Aus Sicht der Dreigliederung

Das Ausstellen von Identitätsnachweisen ist Aufgabe des Staates. Die Art und Weise, wie diese zu erfolgen hat, ist daher demokratische festzulegen. Bei der Vorlage handelt es sich somit, wie schon bei der Vorlage von 2021 (siehe unsere damalige Stellungnahme) um eine Rechtsfrage und erhält die grüne Ampel.

Inhaltliche Analyse

Bei der Einführung einer E-ID lässt sich grundsätzlich Fragen: Wo liegt die Notwendigkeit einer E-ID? Laut Bundesratgibt es Verwendungszwecke, für die eine E-ID nützlich sein soll: Einerseits Behördengänge, (für welche es bereits das Behörden-Login gibt), andererseits die Altersverifikation im Alltag, etwa am Kiosk, bei Computerspielen, beim Onlineeinkauf, oder beim Schutz von Jugendlichen. Man könne sich so einfacher online ausweisen.

Dabei stellt sich die Frage, ob eine normale Identitätskarte nicht besser geeignet ist sich auszuweisen? Sind die bisherigen, analogen Ausweise der E-ID nicht vielleicht sogar in beiden Punkten – Datensparsamkeit und Sicherheit – überlegen? Durch die standardisierte Verknüpfung von Telefonnummern, Bankkonten, SIM-Card, Kreditkarteninformationen usw., existieren zudem bereits Instrumente, die eine eindeutige Identifizierung der Nutzer im Internet erlauben. Auch können schon heute die Behörden die Identität sicher Identifizieren, wie es auch bei den Steuerformularen der Fall ist, die schon heute online ausgefüllt werden können. Das heisst, es existiert in Wirklichkeit keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Identifizierungsinstrument.

Die E-ID bringt hingegen grosse Risiken mit sich. Es werden dadurch viel mehr Daten über die Bevölkerung gesammelt, die über Sicherheitslücken in unberechtigte Hände geraten können. Eine Kooperation von Nachrichtendiensten, Bundesverwaltung und notwendiger Software aus dem Big- Tech Bereich schafft ein riesiges Potential für Missbrauch, umso mehr, wenn verwendete Software mit ihrem Quellcode nicht offengelegt wird. Dieser Missbrauch ist angesichts der zunehmenden Grenzüberschreitungen von Bundesnachrichtendienst, Verwaltung und ihrer offenen Kooperation mit internationalen Organisationen, die die Meinungsfreiheit einschränken wollen, leider zu befürchten. So wie der Bundesrat darauf verzichtet, gegen die geplante Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit durch die WHO vorzugehen, (Stichwort Opting out bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO), wird er auch der zunehmenden Überwachung der Bevölkerung durch seine eigenen Nachrichtendienste kaum etwas entgegensetzen.

So hat zum Beispiel die Digitale Gesellschaft (Mitträgerin des ersten Referendums) ermittelt, dass mit der geplanten Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sich künftig alle Nutzer von Schweizer IT-Plattformen und -Diensten mit mehr als 5’000 Nutzern zwingend per Ausweis, Führerschein oder verknüpfter Telefonnummer identifizieren sollen. Diese Daten müssen dann mindestens sechs Monate lang gespeichert werden – während Behörden diese standardisiert abfragen können. Damit wird der Bundesrat die Überwachung seiner Bürgerinnen und Bürger massiv ausweiten. Die Schweiz arbeitet somit daran Überwachungsmassnahmen zu implementieren, die nur mit autoritären Staaten verglichen werden können, wie auch die Republik recherchiert hat.

Aus all diesen Gründen ergibt sich bei einer grünen Ampel (Rechtsfrage) aus unserer Sicht eine klare Ablehnung des Gesetzes und eine Annahme des Referendums.

Eine weitere inhaltliche Analyse ist im Interview von Istvan Hunter mit Tom-Oliver Regenauer vom vom 16. Juli 2025 nachzuschauen >hier.

Lesenswerte Artikel zum Thema E-ID finden sich auch auf dem Blog von Norbert Häring: https://norberthaering.de/tag/digitale-id/