“Wenn diejenigen, die schwärmen für die Ideen der Waldorfschule, nicht einmal soviel Verständnis entwickeln, daß ja dazu gehört, Propaganda zu machen gegen die Abhängigkeit der Schule vom Staat, mit allen Kräften dafür einzutreten, daß der Staat diese Schule loslöst, wenn Sie nicht auch den Mut dazu bekommen, die Loslösung der Schule vom Staat anzustreben, dann ist die ganze Waldorfschul- Bewegung für die Katz, denn sie hat nur einen Sinn, wenn sie hineinwächst in ein freies Geistesleben.”

Rudolf Steiner, GA 337b, S. 248, 12.10.1920

Istvan Hunter

Vom 26. – 27. September fand das Netzwerktreffen von Dreigliederung Schweiz und Demokratie-Schweiz in Aesch BL statt. Ausgangsfrage war die Freiheit des Geisteslebens. Auf zwei Podien wurde sowohl bestehendes Geistesleben untersucht als auch gefragt: „Was macht das Geistesleben eigentlich frei?“ Wie in der Tagungsbeschreibung geschildert, steht das moderne Geistesleben einer zweifachen Gefahr gegenüber: der politischen und der wirtschaftlichen Instrumentalisierung. Aber wie kann das Geistesleben auf eigene Füsse gestellt werden, so dass es sich frei von staatlichen und wirtschaftlichen Interessen in den Dienst der Menschen stellen kann?

Hier lag der Fokus auf der Medizin und der Bildung. Dazu hatten wir als Vertreter der Medizin, Gesundheitsökonom Prof. Konstantin Beck, Dr. med. Stefan Obrist und Matthias Lamprecht eingeladen.

Aus dem Bildungsbereich waren die Lehrpersonen Jonathan Keller und Fredi Jaberg, sowie Dr. Stefan Brotbeck (Philosophicum) auf dem Podium.

Gelang es, die Frage zu beantworten? Wie frei ist das Geistesleben in der Schweiz? Konnten wir praktische Ansätze zur weiteren Befreiung aufzeigen? Ich meine ja. Zuvor oblag es uns allerdings klar herauszuarbeiten, was das Geistesleben unfrei macht, ja, dass es tatsächlich strukturell unfrei ist.

Dazu haben sowohl Stefan Obrist, als auch Fredi Jaberg, Jonathan Keller und auch Stefan Brotbeck deutlich Stellung bezogen. Es nützt nichts von einer Befreiung des Geisteslebens zu reden, wenn man sich nicht bewusst ist, dass das Geistesleben in der Schweiz keineswegs frei ist. Dass es an Universitäten und Hochschulen nur einen engen Bereich bezahlten Geisteslebens gibt, der (angeblich) gesellschaftlich-demokratisch legitimiert ist, und der das gesellschaftliche, politische und soziale Leben in der Schweiz dominiert. Nein, die politisch-ökonomischen Sachzwänge, denen das Schul- das gesamte Bildungs- und Hochschulleben unterzogen werden, haben Konsequenzen für das Leben von uns allen. Für das Leben unserer Kinder und Kindeskinder. Die Fürsorge der Staates im staatlich finanzierten Bildungs- und Sozialbereich (Medizin) mag freundlich und fortschrittlich daherkommen. Sie ist in vielen Fällen das Gegenteil. Der Teufel spricht mit Engelszungen. Gesundheit wird schnell zu Krankheit, wenn man die Medizin staatlicher Regulierungs- und Alimentierungswut unterwirft, und Bildung wird schleichend zu Zwang, wenn Schulpflichten die Kinder auf technokratische Lehrpläne festlegen. Egal wie sehr sich einzelne Lehrpersonen für die Kinder einsetzen mögen. Sie sind selbst immer der staatlichen Gewalt unterworfen, die sie als demokratisch legitimierte vertreten müssen. Im Zweifel sind sie denjenigen gegenüber loyal, die sie alimentieren und beaufsichtigen. Das gleiche gilt für die Ärzte. Sie mögen über selbstlosen Heilerwillen verfügen, sich für ihre Patienten einzusetzen. Dennoch werden sie staatlich-ökonomischen Sachzwängen unterworfen, die sie praktisch und geistig unfrei machen. Von einer staatlich legitimierten, auf materialistischen Grundprämissen basierenden Ärzte-Ausbildung ganz zu schweigen.

Dies ist die Kern- und Angelfrage, die es zu beantworten gilt. Die Anthroposophen und Anthroposophie zu beantworten hat. Wo wird und wodurch ist, das Geistesleben frei? Die Rolle des Staates und die Frage, ob dieser die Freiheit des Geisteslebens garantieren, oder gar fördern kann, muss aus Sicht der Dreigliederung zuvorderst geklärt werden.

Und so wie man auf der einen Seite konstatieren kann, dass das Geistesleben in der Schweiz eben sowenig frei ist wie in anderen Ländern, muss man sich deutlich machen, was der Staat mit diesem Sachverhalt zu tun hat. Legt man die Grundsätze Rudolf Steiners aus seinem Werk, „Kernpunkte der Sozialen Frage“ bis zu seinen vielen Vorträgen für die damalige Arbeiter- und Dreigliederungsbewegung von 1917-1922 zugrunde, kann man deutlich erkennen: Freies Geistesleben geht nicht durch Staatsfinanzierung. Heute eben sowenig wie damals. Dennoch scheint dies in der Anthroposophischen Bewegung 100 Jahre später noch immer nicht angekommen zu sein. Sie fährt fleissig fort, sich wahlweise beim Staat um Finanzierungen von Schulen (Waldorfschulen und Hochschulen in Deutschland), oder um Akkreditierungen als Anthroposophische Medizin bei der WHO und der EU zu bemühen (One Health).

Wir können überzeugt davon sein, dass einiges davon abhängt, dass wir die Demokratiekonzeption, wie sie Johannes Mosmann vorstellt, verstehen lernen und, dass wir eine Diskussion über genau diese Frage brauchen: Was sind die Grenzen dessen, was der Staat regeln kann und was sind die Alternativen? “Der Zweck des Machtstrebens von unten kann für eine wahrhaft demokratische Gesinnung nur darin liegen, Macht als solche aufzuheben. Strebt das Volk bloß danach, anstelle der ehemaligen Herrscher seinerseits Macht auszuüben, kommt der Mensch niemals zu seinem Recht.”1 Es müssen mehr Menschen begreifen:

„Das Ergebnis demokratischer Prozesse ist immer ein Gesetz, Beschluss oder Ähnliches. Daran gekoppelt ist außerdem immer der Polizeiapparat, denn wenn das demokratische Recht nicht bindend wäre, wäre es keines. Wird die Demokratie mit dem Bildungssystem verknüpft, bestimmen notwendig Gesetze, Verordnungen, Zertifikate usw., wer sich „Lehrer“ nennen darf, was ein Schüler zu „lernen“ hat oder was als Schule „anerkannt“ ist. Wer die allgemein gültigen Normen nicht beachtet, darf weder lehren noch lernen, und wenn er es doch tut, schreitet der Gesetzeshüter ein. Das heisst, die höchste Autorität dieser Hierarchie ist letztendlich immer die äußere, physische Gewalt. Man kann diese Konstruktion als „mechanisiertes Anerkennungsverfahren“ bezeichnen, welches heute das „Anerkennen“ als individuelle Aktivität ersetzt. Ein demokratisches Bildungssystem setzt notwendig an die Stelle der freien Anerkennung die rechtliche Abhängigkeit. Strukturbildend wirkt dann vom Schüler bis hinauf zum Kultusminister, dass einer ein Recht besitzt, und der andere dieses Recht braucht, um tätig werden zu dürfen. Außerdem braucht ein demokratisch verordnetes „Bildungsangebot“ weder die Nachfrage des Lehrers, noch die des Schülers, und ist daher entwicklungsresistent. Der Schüler lernt, wenigstens scheinbar, weil er lernen soll, was „die Demokratie“ von ihm verlangt. Den Sozialismus, den man auf anderen Gebieten (…) verteufelt, hat man im Bildungswesen umgesetzt.“2

Es gibt Steinerschulen, in denen die Lehrer frei waren und sind, sich den Schülern individuell zuzuwenden (Jonathan Keller). Sind die Lehrer einer Steinerschule zum Beispiel selbständig statt angestellt, und verwalten sie die Schule selbst, entscheiden sie auch selbst, welche Hygieneschutzmassnahmen in ihren Klassen stattfinden.

Was bedeutet das für den einzelnen Schüler? Man stelle sich vor, der eigene Lehrer ist ein Unternehmer, der die Schule in einem selbständigen Verhältnis verwaltet und der für alles was er tut und sagt, selbst die Verantwortung trägt. Entlassen werden kann er höchstens, wenn ¾ des Kollegiums seine Entlassung fordern. Ansonsten verständigt er sich auf Augenhöhe mit seinen Kollegen. Er ist niemandem verpflichtet, ausser seinen Schülern und den Eltern, die ihn beauftragen. Den Impuls seines Unterrichts schöpft er aus sich selbst. Dem stelle man gegenüber, wie ein Staatsschullehrer von der Legitimation lebt, die ihm der Staat mit seinem Lehrdiplom erteilt hat. Er muss sich nicht nur seinem Schulleiter und einem komplexen Geflecht von Lehrplänen unterordnen, sondern auch der demokratisch verwalteten Schulbehörde Rechenschaft ablegen. Das Kind erlebt, „mein Lehrer ist in dieser Position, weil er sich systemkonform gemacht hat. Wenn ich selbst eines Tages aufsteigen möchte in der Gesellschaft, oder Lehrer werden möchte, dann muss ich mich anpassen und werden wie dieser. Der Arbeitsplatz, den der Lehrer hat, wird weder selbst verwaltet noch selbst verantwortet. Es ist der Staat, der beides in einem anonymen und überpersönlichen Verhältnis zur Verfügung stellt.“ „Meine Eltern und Grosseltern haben auch dieses System durchlaufen. Wer es in der Gesellschaft zu etwas bringen will, der muss sich hier eingliedern.“

Dasselbe Problem finden wir in der Arzt-Patientenbeziehung. Ein Arzt kann die Behandlung seines Patienten auf keine andere Grundlage stellen als auf die persönliche Einsicht. Nur er kann mit dem Patienten zusammen entscheiden, was dieser braucht und jeder Fall ist individuell. Es kann daher keine Leitlinien, keine Vorschriften oder Statistiken geben, die ihm sagen, was er zu tun hat. Im Gegenteil. Alle staatlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Arzt ein Korsett auflegen, an das er sich zu halten hat, untergraben die ärztliche Freiheit und damit unmittelbar das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Beruft sich der Arzt auf fremde Autoritäten, statt auf seine eigene, lehnt er sich an staatliche Vorgaben an, oder macht sich gar von diesen abhängig, zerstört er auch die inspirativen Quellen, die ihn zu richtigen Behandlung leiten. Wird der Arzt schon in seiner klinischen Ausbildung in ein komplexes Geflecht hierarchischer Strukturen und standardisierter Behandlungsabläufe eingezwängt, lernt er häufig auch später nicht freiheitlich handeln. Er bleibt den Vorgaben von ökonomischen Sachzwängen (Versicherungen) und staatlichem Autoritätsanspruch verhaftet und damit unfrei, den Patienten mit der richtigen Behandlung zu konfrontieren. Viel subtiler als die ökonomische Unfreiheit schränken ihn zusätzlich die Autoritäten ein, denen er sich in seiner langen Ausbildung unterworfen hat und das Menschenbild, das er auswendig lernen musste, um überhaupt Arzt zu werden. Nicht seine Leistung als Heiler macht ihn zum „Arzt“, sondern erst ein Staatsexamen, das die über allem stehende Autorität Staat erteilt.

Nicht nur an Steinerschulen gibt es freiheitliche Strukturen. Es gibt die Möglichkeit, eine Institution wie das Philosophicum (Basel) auf eine unabhängige Grundlage zu stellen, indem sie spendenfinanziert wird. Und es ist möglich sich medizinisch-staatlichem Diktat durch kritisches Selbstdenken zu entziehen (Stefan Obrist). Aber es bedeutet eine gewissen Anstrengung. Einfacher wird es durch ein Grundverständnis der Dreigliederung. Klarer auch und selbstverständlicher, wenn man hinsieht was zu geschehen hat.

Hoffnungsvoll stimmten uns auch Initiativen ausserhalb der Anthroposophischen Bewegung, wie das Gesundheitsmodell Panaceha und Artabana und die vielen Schulen, die sich gerade in der Coronazeit in der Schweiz neu gebildet haben. Noch ist freie Bildung in der Schweiz möglich. Sie muss gewollt, finanziert und vorausschauend getragen werden.

Weitere Initiativen harren einer regeren Beteiligung der Bevölkerung. Politisch drängen sich die Abschaffung von Krankenkassen- und Schulobligatorium auf. An den Freien Schulen sind die Schulgelder steuerlich abzugsfähig zu machen. Um Ärzte können sich auch Privatfinanzierungen bilden.

Aus der Bodennutzung erhält die Confoedera Bodertreuhandgesellschaft Geld für eine Befreiung anthroposophischer Initiativen. „Individuelle Verwirklichung ist auf individuelle Ermöglichung angewiesen“, ist ein Satz von Stefan Brotbeck, der mir hängengeblieben ist.

Vielleicht gilt es zuallererst zu erkennen: das Geistesleben ist tatsächlich die Quelle für alles weitere. Ob wir uns in einer Mangellage mit zunehmender staatlicher Kontrolle oder in Abhängigkeiten befinden. Immer ist das Nicht-Bewusstsein eigener geistiger Autonomie und Inspiration am Ursprung eines unfreien Geisteslebens.

Am unfreisten sind diejenigen, die sich ihrer Ketten noch nicht einmal bewusst sind (Rudolf Steiner). Werden wir uns unserer Unfreiheit bewusst, auf dass das Streben nach Freiheit erwache.

1Mosmann Johannes, Das Geheimnis der Macht, Die erweiterte Demokratie – Teil V, Die Drei 6/2020

2Mosmann Johannes, Was ist eine freie Schule? Institut für soziale Dreigliederung 2015, https://www.dreigliederung.de/files/download/steiner-rudolf-freie-schule.pdf