Fionn Meier, 27. Dezember 2025
Die EU war von Anfang an ein Projekt einer kleinen europäisch-amerikanischen Elite, welches nicht von der breiten Bevölkerung ausging, sondern auf undemokratische Weise ihr übergestülpt wurde.[1] Sie stellte sich jedoch dem äusseren Anschein nach als ein auf den liberalen und demokratischen Werten des Westens beruhendes Friedensprojekt dar und wurde von vielen Menschen bis vor Kurzem auch als solches betrachtet. Die Ereignisse der letzten Jahre fördern nun jedoch immer mehr Symptome an die Oberfläche, die das eigentliche, schon dem Ursprung inhärente totalitäre Wesen der EU offenbaren. Eines davon ist die Sanktionierung von Natalie Yamb.
Nathalie Yamb hat eine Schweizer Mutter und einen Vater aus Kamerun. Sie ist in der Schweiz geboren und hat in Deutschland Politikwissenschaft und Kommunikation studiert. Yamb führt einen eigenen Youtube-Kanal, welcher über eine halbe Million Abonnenten hat. Darin setzt sie sich primär für die Rechte der Menschen in den Afrikanischen Ländern ein und kritisiert die heute noch bestehenden neokolonialen Verhältnisse.[2]
Ihre Kritik an dem Neokolonialismus des Westens, insbesondere Frankreichs, hat dazu geführt, dass die EU-Beamten zur Einschätzung gekommen sind, sie sei ein Sprachrohr Putins. Seit dem 26. Juni 2025 ist sie deswegen auf der «Sanktionsliste» der Europäischen Union. Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind einschneidend[3]: Alle ihre Vermögen in der EU wurden ohne Vorwarnung eingefroren. Sie darf nun keine EU‑Grenze mehr überschreiten, nicht einmal im Luftraum. Es wurden jedoch nicht nur ihre Vermögen eingefroren, sondern nach und nach kündigten ihr alle Banken, bis auf eine Bank, die sie jedoch im Interview nicht verrät, damit diese nicht auch noch ihr Konto kündigt. Online-Dienstleister wie z.B. Spotify oder Airbnb akzeptieren keine Zahlungen mehr und Youtube «demonetarisierte» ihren Kanal, was bei dieser Anzahl von Abonnenten eine wesentliche finanzielle Einbusse ist. Zum Zeitpunkt der Sanktionierung war sie in Afrika. Als die Frau ihres Sohnes in der Schweiz ihr Kind erhielt, konnte sie nicht in die Schweiz fliegen, aus dem einfachen Grund, dass sie keine europäische Grenze mehr übertreten darf, nicht einmal in der Luft mit dem Flugzeug!
Frau Yamb hat jedoch kein einziges Gesetz verletzt oder übertreten. Die Sanktionierung beruht allein auf der Einschätzung der EU-Beamten, dass Frau Yamb als Vertreterin der russischen Aussenpolitik handelt und dabei die Verteidigungsfähigkeit der EU gegenüber Russland destabilisiert. Für ihre Begründung begnügen sich die EU-Beamten mit vier Sätzen:
Nathalie Yamb ist eine Social-Media-Influencerin. Seit dem Gipfeltreffen in Sotschi im Jahr 2019, an dem sie teilgenommen hat, unterstützt Nathalie Yamb nachdrücklich Russland, folgt der von Moskau vorgegebenen Sprache und nimmt insbesondere Frankreich und den Westen ins Visier, um sie vom afrikanischen Kontinent zu verdrängen. Sie unterhält besondere Verbindungen zu AFRIC, einer Organisation, die mit privaten russischen Militärunternehmen verbunden ist. Daher unterstützt Nathalie Yamb Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der Union oder in ihren Mitgliedstaaten untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation.[4]
Frau Yamb wurde im Vorfeld nicht gefragt, ob diese Aussagen zutreffen. Es gibt keine Quellen, anhand derer ein unbefangener Leser diese Aussagen überprüfen kann. Doch selbst, wenn sie zutreffen sollten: Wo ist das Gesetz, welches es Schweizer Bürgern verbietet, an einem russischen Gipfeltreffen teilzunehmen, oder Verbindungen zu einer afrikanischen Organisation zu unterhalten, die nicht mit der NATO, sondern mit dem russischen Militär Verbindungen pflegt? Was bedeutet «Informationsmanipulation»? Wer bestimmt, welche die «richtige» Information ist? Kurz: Wie ist so etwas rechtlich überhaupt möglich?
Auf der Webseite der EU steht über das Wesen der Sanktionen: «Sanktionen haben keinen strafenden Charakter, sondern sollen eine Änderung in der Politik oder der Handlungen derjenigen bewirken, gegen die sich die Maßnahmen richten, und so die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU fördern.»[5]
Dreister die Wahrheit zu verdrehen ist wohl kaum möglich. Doch muss die EU dies so formulieren, denn wo kein Gesetz übertreten wurde, darf ein Staat auch nicht bestrafen. Und da es sich dank diesem nominalistischen Zauber im Stil von Orwells Neusprech nicht um eine Strafe handelt, stehen diese Massnahmen, so die EU weiter, «im Einklang» mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten (wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf ein richterliches Verfahren).
Es braucht wahrscheinlich etwas Zeit, lässt man diesen Vorgang jedoch wirklich auf sich wirken, so kann einem die Ungeheuerlichkeit dieses Vorgangs dämmern. Die Beamten, die dieses Dokument verfasst haben, werden alle (oder fast alle) Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, internationale Beziehungen oder etwas ähnliches studiert haben. Was man dabei lernt, ist in diesem Dokument nicht ersichtlich. Deutlich ist jedoch, dass die Beamten dabei eine «Gehirnwäsche» erhalten haben, die jeglichen gesunden Menschenverstand, jegliches Rechtsempfinden und jegliches historische Gewissen ausgetilgt hat. Solche Menschen sitzen gegenwärtig an den Hebeln der Macht, ohne dass es irgendwo eine nennenswerte Korrektur oder einen Aufschrei in der breiten Bevölkerung gibt.
Pascal Lottaz, ein Schweizer Professor, der Geschichte an der Universität in Tokio lehrt, erklärt den zugrundeliegenden rechtlich-formalen Mechanismus wie folgt:[6] Sanktionen sind Teil der Aussenpolitik eines «souveränen» Staates. Die Aussenpolitik wird von der Exekutive festgelegt. Sie dient dazu, den Gefahren aus dem Ausland entgegenzuwirken. Formal handelt die EU im Rahmen ihres «erlaubten» Handlungsspielraums, wenn sie nach ihrer Einschätzung Sanktionen erhebt. Das Neue ist in diesem Fall, dass die EU diese Sanktionen nicht nur nach aussen, sondern auch nach innen anwendet und z.T. sogar ihre eigenen Bürger, die selbst in einem EU-Land leben, auf die Sanktionsliste setzt.
Professor Lottaz geht davon aus, dass Nathalie Yamb, sollte sie vor das EU-Gericht für Menschenrechte gehen, wahrscheinlich Recht erhalten würde, da die Verletzungen der Grund- und Menschenrechte in ihrem Fall unbestreitbar sind. Ein solcher richterlicher Sieg kostet jedoch viel Zeit, Geld und Nerven und ist obendrein nicht von Dauer. Denn die EU-Beamten können jederzeit die ihr unliebsamen Personen auf eine neue Sanktionsliste setzen und den kafkaesken Prozess von neuem in Gang setzen.
Die EU zeigt mit dieser Massnahme gegen Nathalie Yamb, der kein Einzelfall mehr ist, dass sie in ihren Grundzügen nun offen totalitär geworden ist. Niemand, auch kein Schweizer Bürger, der von den EU-Beamten abweichende Meinungen öffentlich kundtut und damit eine grössere Anzahl Menschen erreicht, kann wissen, ob er morgen auf dieser Liste landen wird. Vier Sätze, um dies zu begründen, lassen sich immer (er)finden.
[1] Siehe hierzu: A. Bracher (2025) Europa im amerikanischen Weltsystem. Verlag Perseus.
[2] Siehe hierzu z.B. https://www.republik.ch/2021/06/24/staatliche-entwicklungshilfe-schafft-sie-ab
[3] Siehe hierzu ihr Interview mit Pascal Lottaz: https://www.youtube.com/watch?v=PXq89FryYzo
[4] Siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202501279
[5] Siehe: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/why-sanctions/
[6] Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=WmoF5LSFUaQ