Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 8. März 2026
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums
WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.
Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten» (Bargeld ist Freiheit) und direkter Gegenentwurf
Ein weiterer Sachzwang des Einheitsstaates
Sowohl Initiative wie auch Gegenentwurf wollen die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Bargeld sowie die Festlegung des Frankens als gesetzliche Währung auf die Stufe der Bundesverfassung heben. Denn all dies wird bereits heute durch das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) geregelt und sichergestellt.
Aus diesem Grund sagt der Bundesrat in den Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein, dass weder Initiative noch Gegenentwurf praktische Auswirkungen haben. Auch Medien und Presse reden im Zusammenhang mit der Abstimmung von «Symbolpolitik».
Das Anliegen der Initianten ist vor dem Hintergrund der schleichenden Verdrängung des Bargeldes durch elektronische Zahlungsmittel zu sehen. Sie wollen das endgültige Verschwinden des Bargeldes verhindern, weil Technologie und elektronische Zahlungsmittel eine komplette Abhängigkeit von Systemen und Anbietern schafft, und damit entsprechende Einschränkungen der persönlichen Freiheit in einem zentralen Bereich des sozialen Lebens, der wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe durch Geld, möglich macht. Die Verfügbarkeit von Geld kann also durch entsprechende Technologie politisch und wirtschaftlich konditioniert werden. Das Anliegen der Initianten ist aus dieser Perspektive zwar berechtigt, eine Annahmepflicht für Bargeld wird damit aber dennoch nicht geschaffen.
Mit der Zustimmung zur Initiative und Gegenentwurf kann der Souverän seinen Willen zur Verfügbarkeit von Bargeld kundtun, unabhängig davon, ob diese Kundgebungen konkrete Auswirkungen haben. Allein dies ist schon wichtig genug, weshalb die Annahme von Initiative und Gegenentwurf prinzipiell empfohlen werden kann.
Aus der Perspektive der Dreigliederung stehen Initiative und Gegenentwurf jedoch quer in der Landschaft. Während auf dem Gebiet der Wirtschaft ein menschenfeindlicher Wettbewerb herrscht, versucht der Staat die Auswirkungen dieses Wettbewerbs mittels ausufernder Gesetzgebung zu kontrollieren. Ein verhängnisvoller und kaum zu durchbrechender Kreislauf, der die Krisen von Einheitsstaat und menschenfeindlicher Wirtschaft immer weiter vertieft.
Geld ist eigentlich nur Buchhaltung, Abrechnung, Clearing von Leistungen, sofern und solange es nicht für andere Zwecke missbraucht wird. Diese Kernfunktion des Geldes müsste durch die Wirtschaft selbst geleistet werden, was wiederum nur dann möglich wird, wenn der Wettbewerb aus dem Wirtschaftsleben verschwindet. Dann wird dasjenige Vertrauen unter allen Wirtschaftsteilnehmern möglich, das eine dezentrale Buchhaltung der volkswirtschaftlichen Leistungen durch Geld voraussetzt.
Damit wird klar, dass der richtige Weg zunächst die Aufhebung des Geldmonopols des Staates bzw. der Notenbank wäre, um später, unter den Bedingungen einer Beachtung der Dreigliederung, den Staat von der Verantwortung für das Geldwesen komplett entlasten zu können.
Fazit: Es ist der erwähnte Sachzwang, der für eine Zustimmung zu diesen Vorlagen spricht. Damit werden aber nur wieder neue Sachzwänge geschaffen. Wenn wir demgegenüber, mit Zielrichtung Dreigliederung, dem Einheitsstaat ein entscheidendes Machtmittel aus der Hand nehmen wollen, müssen wir die Ampel auf rot stellen.
Die Initiative erhält die «rote Ampel», da es nicht zwingend Aufgabe des Staates ist, die Versorgung mit Bargeld sicher zu stellen. Dennoch empfehlen wir die Annahme der Initiative.
Volksinitiative «200 CHF sind genug! (SRG Initiative)»
Worum geht es?
Die Initiative 200 Franken sind genug! verlangt, die Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte auf 200 Franken pro Jahr zu begrenzen. Zudem will sie sämtliche Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Die Initiative betrifft ausschliesslich die SRG. Privathaushalte bezahlen heute eine Radio- und Fernsehabgabe von 335 Franken pro Jahr. Auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen bezahlen eine Abgabe, wenn sie einen Umsatz von 500 000 Franken oder mehr erwirtschaften. Laut Initianten «hat die SRG durch steigende Gebühreneinnahmen ihre Tätigkeiten weit über den Service public ihrer Konzession ausgedehnt. Sie operiert ausserhalb ihres Auftrags mit zahlreichen Online-Portalen sowie Social-Media-Plattformen und konkurrenziert so mit Gebührengeldern die privaten Medien.» Ausserdem handelt es sich um eine doppelte Besteuerung, da sowohl Privathaushalte als auch Firmen für die SRG besteuert werden.
Aus Sicht der Dreigliederung
Solange das Geistesleben am Gängelband wirtschaftlicher und staatlicher Interessen läuft, kann es sich nicht entfalten. Und solange kein eigenständigeres Geistesleben entsteht, entstehen auch zu wenig Impulse, die uns in eine umgestaltete positive Zukunft führen. Deshalb muss intensiv am Aufbau von Alternativen gearbeitet werden. Sprich: Freie Medien, Schulen, Nachrichtenkanäle, und ein wirtschaftlicher Aufbau, der unabhängig von staatlicher Unterstützung und damit Einschränkungen erfolgt. Wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Befreiung des Geisteslebens müssen Hand in Hand gehen, soll sich eine nachhaltig sich selbst bestimmende Wirtschafts- und Denkweise durchsetzen. Die Vorlage erhält die rote Ampel, weil es nicht im Sinne der Dreigliederung ist, über Fragen des Geisteslebens (Medien) abzustimmen.
Inhaltliche Beurteilung
Was sind die Hauptargumente, die das Nein-Komitee gegen die “Ja zur Gebühren-Senkungs-Initiative «200 Fr. sind genug!»” vorbringt?
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Die SRG sei das einzige Medium, das Inklusion garantiere
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Die Initiative schwäche den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz
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Die SRG hätte «nur noch 750 Mio. Franken» und könne ihren Auftrag nicht mehr erfüllen
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Die Schweizer Kultur leide bei Annahme der Initiative. Jodeln, Bräuche, Volksfeste hätten keine Bühne mehr
Abgesehen davon, dass die obigen Argumente grundsätzlich in Zweifel gezogen werden müssen, ergibt sich einer sachgemässen Betrachtung ohne weiteres, dass keine der oben stehenden Aufgaben staatliche Aufgaben sind. Wie in früheren Ausführungen dargelegt, kann der Staat weder Inklusion garantieren, noch kulturelle Bräuche. Auch Journalismus ist keine staatliche Aufgabe, sondern eine des Geisteslebens selbst.
Während die SRG die “Pflicht” hat ausgewogen zu berichten, (nach Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt: (…) Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen), macht sie häufig das Gegenteil.
Daher existiert eine Ombudstelle, der man Verstösse gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung melden kann. Dennoch kann durch diese kaum erreicht werden, dass die SRG ihrem Auftrag besser nachkommt. Denn wird z.B SF DRS dafür gerügt, dass sie nicht ausgewogen berichtet hat, dann nimmt sie dies entweder schulterzuckend zur Kenntnis, oder sie zieht vor Bundesgericht, wie bei einer kürzlichen Rüge dafür, dass SF DRS nicht über die RKI Files berichtet hat. Was eben zeigt, dass Medienvielfalt weder staatlich gewährleistet noch durchgesetzt werden kann.
Im Interview sagt Mascha Santschi, Präsidentin des UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz), “Die Coronajahre haben das Vertrauen in die etablierten Medien nachhaltig beschädigt. Die stark gestiegene Zahl von Beschwerden – 2025 erneut ein Rekordjahr – sei Ausdruck tief sitzender Enttäuschung, Verletzungen und eines institutionellen Vertrauensverlusts. Auch die Medien hätten während der «Pandemie» «keine rühmliche Rolle gespielt».” Das Interview ist lesenswert, weil es eine bemerkenswerte Medienkritik zeigt.
Da die Initiative einen Abbau des staatlich geförderten Medienunterhalts fordert, ist sie aus Sicht der Dreigliederung auf jeden Fall zu begrüssen. Sie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Staat muss das Medienwesen sich autonom organisieren lassen, während sich solidarische Formen von individueller Medienförderung durchsetzen. Dank des Internets nehmen private Initiativen unabhängigen Medienschaffens Jahr für Jahr zu und finden auch wachsende Unterstützung. Medienvielfalt kann und soll nicht staatlich organisiert werden.
Die Finanzierung von Medien ist keine Rechtsfrage. Die Initiative erhält deswegen die rote Ampel. Wir empfehlen jedoch die Annahme der Initiative, da sie ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative)
Worum geht es?
Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Zudem gelten unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung“, welche von bürgerlicher Seite eingereicht wurde. Das Initiativkomitee hat die Initiative daraufhin zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. „Das heisst: Wenn das Volk den Gegenvorschlag annimmt, ist die Initiative zurückgezogen. Lehnt das Volk den Gegenvorschlag ab, so entscheidet das Initiativkomitee, ob die Initiative zur Abstimmung gelangt.“1
Aus Sicht der Dreigliederung
Aus Sicht der Forderung nach einem dreigliedrigen sozialen Organismus kann festgehalten werden, dass das Recht zur Erhebung von Steuern prinzipiell in der Kompetenz des Rechtsstaates bleibt. Deshalb kann für diese Vorlage die Ampel auf Grün gestellt werden.
Inhaltliche Beurteilung
Gegen diese Vorlage haben 10 Kantone das Referendum ergriffen.
Sie sind der Meinung, dass sie die sogenannte Heiratsstrafe entweder bereits bei sich beseitigt haben oder, dass die Initiative nicht mehr Gerechtigkeit, sondern im Gegenteil, mehr Ungleichheit schafft. Dazu muss man wissen, dass die Steuerhoheit der Kantone unterschiedliche Regelungen betreffend Steuerrecht kennt. Während in den einen Kantonen die Initiative folglich zu einem günstigeren Tarif für die einen oder anderen Familien führen könnte, führt die Vorlage in anderen Kantonen zu neuen Ungerechtigkeiten. Bisher mussten verheiratete Paare ihre Einkommen zusammenzählen, wodurch sie in eine höhere Besteuerungskategorie kamen. Dies wäre nun mit der neuen Vorlage vorbei. Doch es entstehen neue Ungleichheiten: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringerem Zweiteinkommen werden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung. Entlastungsmassnahmen für solche Ehepaare sind keine vorgesehen.
Mit der Vorlage will das Parlament offensichtlich den Anreiz erhöhen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen, was gerade nicht im Sinne kinderreicher Familien sein kann. Für den früheren Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Serge Gaillard, schafft die Reform neue, teils krasse Ungerechtigkeiten und widerspricht dem verfassungsmäßig verankerten Leistungsfähigkeitsprinzip. „Das funktioniert so: Wenn der Einverdiener die ganzen 150.000 Franken nach Hause bringt, wird er gemäß Progression sehr stark besteuert. Verteilen sich aber die 150.000 zum Beispiel gleichmäßig auf zwei Personen, dann ist die Progression sehr gering und auch die Steuerbelastung viel niedriger: Zwei Familien mit je 150.000 Franken Jahreseinkommen könnten künftig um ein Vielfaches unterschiedlich besteuert werden – im Extremfall zahlt die Einverdienerfamilie bis zu zehnmal mehr Bundessteuern als das Doppelverdienerpaar.“2
„Laut offiziellen Schätzungen profitieren fast ausschließlich hohe Einkommen, während die Mehrheit der Bevölkerung kaum entlastet wird. Die angekündigten Steuerausfälle von rund 620 Millionen Franken jährlich müssten kompensiert werden – etwa über höhere indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer. Damit würden ausgerechnet Haushalte mit tiefen Einkommen zur Kasse gebeten, obwohl sie von der Reform kaum profitieren.“3
Die Besteuerung der Bevölkerung ist eine Rechtsfrage. Die Initiative erhält deswegen die grüne Ampel. Wir empfehlen jedoch keine Annahme der Initiative.
1https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20260308.html
Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
Was will die Initiative? Würde sie angenommen müsste die Schweiz jährlich zwischen 4 und 8 Mia. CHF für die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen einsetzen. Dies soll geschehen, indem der Bund mehr Geld für die Verminderung der Treibhausgasemissionen, den sparsamen und effizienten Energieverbrauch sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgibt. Ausserdem soll für eine CO2-Entnahme und -Speicherung im Boden investiert werden.
Warum steht die Demokratieampel klar auf Rot?
Betrachten wir die Initiative im Lichte der Dreigliederung des sozialen Organismus, zeigen sich folgende Aspekte, die eine klare Ablehnung begründen:
- Unwirksame Klimaschutzinvestitionen: Trotz Investitionen in Billionenhöhe in Klimaschutzmassnahmen ist es bis heute nicht gelungen, den globalen Anstieg des CO2-Ausstosses zu verlangsamen oder gar zu verringern. Ob «noch mehr vom Gleichen» einen Unterschied machen würde, scheint mehr als fraglich. Unabhängig davon ob wir die These des menschengemachten Klimawandels bejahen oder nicht, können wir fragen: Ist der Grundgedanke der Initiative, dass massive Investitionen in den Klimaschutz den weltweiten CO2-Ausstoss reduzieren helfen, richtig?
- Nehmen wir als Beispiel das Jahr 2023: In diesem Jahr wurden nach Angaben der Internationalen Energie Agentur (IEA) rund 1,7 Billionen USD in den Klimaschutz investiert. Das ist 283-mal mehr als der von der Initiative geforderte Betrag. Im gleichen Jahr erreichte der CO2-Ausstoss jedoch einen Höchstwert, der um 1.3% höher lag als im Vorjahr.
- Man könnte einwenden, der Effekt solcher Investitionen würde sich erst in Zukunft zeigen. Schauen wir die langfristige Entwicklung an, zeigt sich folgendes: Die weltweiten Klimaschutzfinanzierungen haben sich in den zehn Jahren von 2011-2021 fast verdoppelt, mit einem kumulierten Betrag von 4,8 Billionen US-Dollar. Das geschah über einen jährlichen Anstieg von durchschnittlich 7%. Welche langfristigen Effekte hatten diese enormen Investitionen auf den CO2-Ausstoss? Keine! Von 2011-2021 stieg der CO2-Ausstoss jedes Jahr um durchschnittlich 2.4% an. Das gilt bis heute.
- Ein weiteres Indiz für die Unwirksamkeit der Klimaschutzmassnahem ist die Überprüfung von 1500 Klimaschutzmassnahmen, die zwischen 1998 und 2022 in 41 Ländern umgesetzt wurde. Resultat: Nur 63 (4.2%) der 1500 Massnahmen haben – auf regionaler oder nationaler Ebene- die CO2-Emissionen deutlich, das heisst um mehr als 20% Prozent gesenkt. Weder einzeln noch in der Summe waren diese relativ erfolgreichen Massnahmen jedoch in der Lage, den Anstieg der globalen CO2-Emmissionen signifikant zu beeinflussen. (Quelle: https://www.science.org/doi/10.1126/science.adl6547)
- Ausweitung der politischen Steuerung des Wirtschaftslebens
- Die geforderten Investitionen werden vom Staat getätigt. Das führt dazu, dass der Staat noch umfassender in die politische Steuerung der Wirtschaft und in das Alltagsleben seiner Konsumenten und Bürger eingreift. Das steht dem Postulat der Dreigliederung klar entgegen. Denn hier bräuchten wir rechtliche und finanzielle Unterstützung zum Aufbau einer brüderlichen, selbstverwalteten und assoziativ, von Produzenten, Händlern und Konsumenten, gemeinsam gestalteten Wirtschaft.
- Konsolidierung eines unfreien Geisteslebens
- Die geforderten Massnahmen befeuern stattdessen eine von politischen Interessen stark beeinflusste Wissenschaft, die ihre wahre Aufgabe als Hort einer voraussetzungsfreien und ergebnisoffenen Suche nach Wahrheiten aus dem Auge verloren hat. Die Entwicklung der Wissenschaft als Teil eines freien Geisteslebens wird so verhindert.
- In Bezug auf die Klimafrage müsste eine freie Wissenschaft folgende Fragen neu und ganzheitlich klären:
- Ist die Annahme, dass diejenigen 4% des globalen CO2-Ausstosses, der auf das menschengemachte CO2 entfällt wirklich der Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt? Oder gibt es vielleicht übersehene Dynamiken innerhalb des naturgemachten CO2-Ausstosses, der immerhin 96% des Gesamtgeschehens ausmacht?
- Gehorcht das soziale und wirtschaftliche Leben nicht anderen Gesetzmässigkeiten als denjenigen, welche von der naturwissenschaftlichen Logik der Klimawissenschaft postuliert wird?
- Oder ist es gar so, dass die Umweltprobleme uns, – als vorübergehend hier auf der Erde lebende Menschen,- an das erinnern sollen, was z.B. die indigene Bevölkerung hier in Bolivien oder auch die Geisteswissenschaft von Rudolf Steiner schon lange erkannt hat: Im Naturgeschehen halten uns die Ahnen und die beseelte Mutter Erde einen Spiegel vor, der uns auf die geistig-seelischen, moralischen Aufgaben hinweisen möchte über die wir Menschen mit dem geistigen Wesenskern der Naturprozesse zusammenhängen? Umwelt- oder Klimaschutz würden sich dann nicht mehr im Bewahren materieller Grössen (CO2, Biodiversität etc.) erschöpfen, sondern würden zur einer geisteswissenschaftlichen Aufgabe führen die aufzeigt, wie das Geistige im Menschen mit dem Geistigen in den Naturprozessen zusammenhängt und wie wir über geistiges Wachstum die Naturprozesse wirklich und effektiv mitgestalten können. Hinzu kommt, dass die von der Initiative geforderten Massnahmen dazu beitragen, dass eine immer umfassendere Steuerung des Alltagslebens durch Erziehung und Staat (Vorgaben zur Ernährung, Kleidung, Mobilität, Freizeit und die an sie gebundenen Denkmuster) weiter ausgebaut wird. Auch solche Tendenzen der immer umfassenderen Fremdbestimmung stehen im offenen Widerspruch mit einem freien Geistesleben. Dessen Zentrum bildet die geistig wache Selbstbestimmung des einzelnen Individuums und der von ihm gestalteten Gemeinschaften.
- Fazit
- Zusammenfassend können wir festhalten: Es gibt keine stichhaltigen Beweise, dass die enormen Investitionen einen Einfluss auf den globalen CO2-Ausstoss haben. Bevor weitere Milliarden in den Klimaschutz investiert werden, sollte eine von politischen, wirtschaftlichen und Karriereinteressen befreite Wissenschaft die Gültigkeit der Grundannahmen des menschengemachten Klimawandels unvoreingenommen und ergebnisoffen überprüfen.
- Solange dies nicht geschehen ist, scheint es sinnvoller, vorhandene Wirtschaftsüberschüsse in eine selbstverwaltete, brüderliche Wirtschaft oder in den Aufbau eines von staatlicher und wirtschaftlicher Vormacht befreiten Geistes-, Erziehungs- oder Gesundheitswesens zu investieren.
Die Initiative erhält die «rote Ampel», da es nicht Aufgabe des Staates ist die Wirtschaft über umfassende Massnahmen Richtung Klimaneutralität umzustellen. Zusätzlich empfehlen wir sie zur Ablehnung.
Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=JiOWwTHkEMU