Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 27. September 2026
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums

WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

 



 

Die Vorlage

In den Abstimmungsunterlagen des Bundesrats wird die Neutralität wie folgt beschrieben 1 Diese Darstellung fasst die Entwicklung der Neutralität aus unserer Sicht gut zusammen.

Der Abstimmungstext sieht neu folgende Änderung der Bundeserfassung Art. 54a vor:

1) Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2) Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3) Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.

4) Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

Das Problem der Neutralität

Der Grundsatz der Neutralität ist bereits in der Bundesverfassung festgehalten. Der Hauptdiskussionspunkt dreht sich um die Frage, wie die Neutralität ausgelegt wird. Wir finden das als Charakteristikum von Bestimmungen in der Bundesverfassung generell. Sie bleiben interpretierbar. Weshalb der Gesetzgeber, sowie diverse Bevölkerungsgruppen, immer wieder bemüht sind, eine bestimmte Interpretation in der Bundesverfassung zu verankern. Hier geht es vereinfacht gesagt darum, dass Teile der Schweizer Regierung, Bundesverwaltung, des Parlaments, und diverse Lobbygruppen die Integration der Schweiz in die EU und NATO vorantreiben möchten. Dazu müssen sie die Neutralität aufweichen, oder flexibilisieren, wie sie beschönigend festhalten. Das Initiativkomitee möchte dieser Tendenz entgegenwirken, indem es eine deutlichere Bestimmung der Neutralität in der Bundesverfassung verankern will. Auslöser für die Neutralitätsinitiative scheint der völkerrechtswidrige Einmarsch der Russischen Föderation in die Ukraine und die darauffolgenden, von der Schweiz gegen Russland mitgetragenen Sanktionen 2022, gewesen zu sein.

Die Befürworter einer strikten Neutralität betonen, dass die Schweiz sich auch bei Völkerrechtsverletzungen von Staaten wie Russland, strikt neutral verhalten sollte. Sie verstehen die Schweizer Neutralität so, dass Wirtschaftssanktionen, genau wie andere Kriegshandlungen, von einem neutralen Staat wie der Schweiz nicht mitgetragen werden dürfen. Unilaterale Zwangsmassnahmen (Sanktionen) kosten jährlich gegen eine halbe Million Menschen das Leben und beenden nachgewiesenermassen keine Kriege 2.

Auf dem westlichen Auge blind

Die Gegner der Initiative sehen die Sanktionen dagegen als sinnvolles Mittel sogenannte Schurkenstaaten wie Russland zu disziplinieren. Dabei messen sie mit zweierlei Mass: Russland, oder der Iran werden als feindliche Staaten sanktioniert und bestraft, wenn sie das Völkerrecht verletzen. Die USA oder Israel, die das Völkerrecht seit Jahrzehnten in weit grösserem Umfang verletzen, werden gar nicht erst thematisiert. Dies folgt einem durschaubaren Muster: Abhängig sind wir vorderhand von unseren westlichen Verbündeten, allen voran den USA. Unsere Wirtschaftsbeziehungen mit Feinden der USA, wie Russland, machen hingegen einen Bruchteil unserer Handelsbeziehungen aus. Auch hier folgt Politik konsequent dem Geld.

Die Lösung aus Sicht der Dreigliederung

Man beachte in diesem Zusammenhang das Aussenhandelsvolumen der Schweiz mit den USA und der EU verglichen mit demjenigen Russlands. Insbesondere die Abhängigkeiten, die zum europäischen und amerikanischen Wirtschaftsraum bestehen. Das sind die entscheidenden Faktoren, die die eigene Neutralität beschränken.

So ist anscheinend der Schweizer Bundesrat auch dazu gekommen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu unterstützen. Die USA, sowie Schweizer Grossbanken hätten auf den Bundesrat Druck ausgeübt, weil für sie das lukrative US-Geschäft in Gefahr war.3 Die US-Regierung habe mit Sanktionen gedroht, sollte die Schweiz nicht einlenken.

Letztlich bietet deshalb nur die Dreigliederung eine nachhaltige Lösung für die Neutralität, da sie dazu führen würde, dass sich die Politik grundsätzlich aus der Einmischung in wirtschaftliche Zusammenhänge heraushält. Im Sinne der Dreigliederung sind wirtschaftliche Fragen innerhalb der Wirtschaft zu lösen und nicht durch Staatsinterventionen. Banken- und Industrielobbys haben sich aus dem Parlament zurückzuziehen. Den USA und der EU könnte dann im Ernstfall bestellt werden, dass die Schweiz für die Wirtschaftspolitik der Grossbanken oder anderer Industriezweige und deren Geschäfte mit Russland keine Verantwortung trägt. Es sind die freien, wirtschaftlichen Zusammenhänge selbst, und der – den USA so wichtige – «freie Markt», die darüber entscheiden, wo Grossbanken und Finanzindustrie investieren und mit wem sie Geschäfte machen. Das wäre schlussendlich auch die einzige konsequente Haltung in Bezug auf die Neutralität: sich in wirtschaftlicher Hinsicht staatspolitisch wirklich neutral zu verhalten, statt ständig als Anwalt wirtschaftlicher Interessen die Konflikte geopolitisch mitzutragen und so zu verschärfen.

Indem der Staat sich für die Blockierung von Wirtschaftsbeziehungen mit Russland einsetzt, verliert er nicht nur seine Neutralität, er macht sich auch selbst zum Sklaven wirtschaftlicher Interessen des In- und Auslands.

Das aber ist das Thema, das eigentlich diskutiert werden müsste: Welche wirtschaftlichen Einbussen sind wir bereit hinzunehmen, um die Neutralität der Schweiz auch in geopolitischen Fragen zu verteidigen? Welchen Einfluss haben die Lobbygruppen der mächtigsten Industriekonzerne auf das Schweizer Parlament? Und wie können wir das Wirtschaftsleben konsequent entpolitisieren?

Fazit:

Die Neutralität ist im Kern eindeutig eine Frage der äusseren Sicherheit. Sicherheitsfragen gehören im Sinne der Sozialen Dreigliederung zum Rechtsleben und sind demokratisch zu entscheiden. Deshalb kann für die Abstimmung die Grüne Ampel gegeben werden.

Empfehlung:

Wirtschaftssanktionen verbessern die Auseinandersetzungen auf kriegerischer Ebene in keiner Weise und führen zu einer Vermischung von Wirtschaft und Rechtsleben. Eine schleichende Integration der Schweiz in aggressive kriegführende Militärbündnisse wie die NATO gefährden zudem die Schweiz in ihrer Substanz und dienen nicht dem Frieden. Insbesondere führt die neue militärische Strategie der NATO, den Menschen als sechsten Kriegsschauplatz4 zu betrachten, zu einer Vermischung von Staats-, Wirtschafts- und Geistesleben. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, empfehlen wir die Neutralitäts-Initiative zur Annahme.

1 https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/3E6DtQlSES3i/DE- Volksabstimmung vom 27. September 2026 – Erläuterungen des Bundesrates.pdf    

4 Jonas Tögel „Kognitive Kriegsführung: Neueste Manipulationstechniken als Waffengattung der Nato» (2023) Westend Verlag.

 

 

Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche
Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

 


 


 

Worum geht es?

Die Initiative für eine sichere Ernährung möchte, dass der Staat dafür sorgt, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz bei Lebensmitteln auf 70% angehoben wird. Je nach Berechnungsart beträgt der Nettoselbstversorgungsgrad heute 42-47%.

Folgen der Initiative

Die Initiative würde den Staat zwingen, Produktion und Konsum von pflanzlichen Nahrungsmitteln deutlich auszuweiten. Im Vergleich zu heute, müssten wir alle also weniger Fleisch, Milch und Eier, und mehr im Inland produzierte, pflanzliche Nahrungsmittel essen. Da dies freiwillig nicht geht, soll dies der Staat durch Gesetze, Verordnungen, Subventionen, Forschung und Aufklärungsarbeiten erreichen. Wenn der Fleischimport – gemäss der Initiative – nicht vermindert wird, würden wir – bei gleichem Konsum wie heute – einfach mehr im Ausland produziertes Fleisch essen.

Die Initianten erwarten, dass die Auswirkungen auf die Biodiversität, die Qualität der Ernährung, der Volksgesundheit, des Trinkwassers, auf die Vermeidung von Food Waste, die Erhöhung von Wertschöpfung und Bodenqualität positiv sein würden.

Wer bestimmt heute, was auf den Teller kommt?

Der Staat hat bereits heute die grösste Gestaltungsmacht über die Herstellung und den Handel mit Nahrungsmitteln. Gesetze, Subventionen, Verordnungen, staatliche Forschung und Entwicklung bestimmen weitgehend, wie viele konventionelle und biologische Nahrungsmittel produziert werden. Das zeigt sich daran, dass heute ein landwirtschaftlicher Betrieb zwischen 50-90 % seines Einkommens (je nach Höhenlage) über die staatliche Förderung bezieht und umgekehrt, nur noch 10-50% des Einkommens aus dem Verkauf von Lebensmitteln stammt. Für die Grossverteiler ist das ein «gutes Geschäft»: Da die Preise, die sie den Bauern bezahlen oft weit unter den realen Produktionskosten sind, können sie der Bevölkerung relativ «billige» Produkte verkaufen, die ihnen trotzdem hohe – im Einzelne geheimgehaltene, – Margen und Profite bescheren. Die Konsumenten beeinflussen die Herstellung der Lebensmittel nur noch sehr marginal, denn was zu welchem Preis angeboten wird, bestimmen vor allem die vier bis fünf Grossverteiler.

Ernährungswirtschaft als assoziative Aufgabe in der sozialen Dreigliederung

Das radikal Neue einer assoziativen Ernährungswirtschaft, ist der Einbezug der Konsumenten. Sie werden nicht mehr als manipulierbare Masse betrachtet, die das zu essen haben, was der Staat oder die profitorientierten Nahrungsmittelkonzerne ihnen auf den Teller bringen. Sie bestimmen nun zusammen mit den Produzenten und Händlern, wie viele Nahrungsmittel und in welcher Qualität hergestellt werden sollen.

Die Selbstbestimmung betrifft auch die grundlegenden, rechtlich-politischen Rahmenbedingungen und die Art der Zusammenarbeit mit der – von staatlichen und privaten, profitorientierten Eingriffen befreiten – Technologieentwicklung. Ein solches wirklich freies – und deshalb ebenfalls selbstverwaltetes, Wissenschaftsleben – stellt sich in den Dienst der gesellschaftlichen Bedürfnisse.

Individuelle Ernährung im Zusammenspiel assoziativer Wirtschaft

Ernährung ist eine persönliche Angelegenheit. Allgemeine, kollektive Standards, darüber wann ein Mensch Hunger hat, wie viel er von was essen soll kann es jedoch nicht geben. Welche Variablen für den einzelnen Menschen gelten, lassen sich deshalb unmöglich gesetzgeberisch bestimmen.

Die individuell bestimmte Ernährung ist ein Ausdruck moralischer Selbstbestimmung. Sie kann sich ausrichten an Trieben, kulinarischen Vorlieben, ethischen Überlegungen, Sicherheit oder an religiös oder spirituell erweiterten Bewusstseinshaltungen. Wenn wir uns als Konsumenten, Produzenten oder Händler um unsere individuelle Art der Ernährung kümmern, befinden wir uns – meist unbewusst – im Bereich des, persönlichen Geisteslebens. Dieses bestimmt den individuellen Bedarf an Nahrungsmitteln, der dann über die assoziative Ernährungswirtschaft hergestellt wird.

Die Steuerung des Ernährungsbewusstseins durch den Staat, profitorientierte Nahrungsmittelkonzerne, oder auf Kontrolle und Überwachung fokussierte Technologiegiganten, stehen deshalb im offenem Widerspruch mit einer freien Entfaltung der Menschheitsfamilie.

Hilft die Ernährungsinitiative der Entwicklung der Dreigliederung?

Die Ausrichtung der Politik an abstrakten, absoluten Zahlen, fördert Fremd- statt Selbstbestimmung in der Ernährungswirtschaft. Solche sind zwar «in Mode» aber weitgehend ineffizient. Das zeigen die Fehlschläge der staatlichen Politik zur Steuerung von CO2-Ausstoss, Wirtschaftswachstum «um jeden Preis», oder der demographischen Entwicklung. Wenn sich die Wissenschaft an solchen Vorhaben beteiligt, verliert sie ihren Freiheitscharakter und wird zum Mittel einer immer totalitäreren Fremdbestimmung, gegen die sie ja ursprünglich – in ihren Anfängen erfolgreich, -selber angetreten ist.

Ist assoziative Selbstverwaltung illusionär?

Auf den ersten Blick scheint die Frage gerechtfertigt: Ist es überhaupt möglich, dass Produzenten, Händler und Konsumenten die Menge, Qualität und Preise ihrer Nahrungsmittel selbst bestimmen?

Dass dies möglich ist, zeigen uns die kleinen, aber vielen – solidarökonomischen Initiativen. In der Schweiz gibt es über 70, in Deutschland über 600 Initiativen, die sich unter dem Stichwort Solidarische Landwirtschaft (Solawi) organisiert haben. In Frankreich gibt es über 3000 Association pour le maintien d’une agriculture paysanne (AMAP), in denen sich gegen 250`000 Konsumenten, Produzenten und Händler um die Entwicklung einer assoziativen und selbstverwalteten Ernährung kümmern.

Über die Bedeutung der assoziativen Ernährungswirtschaft gibt es weltweit keine genauen Zahlen; man geht jedoch davon aus, dass mehr als 100 Mio. Menschen in Kooperativen mitmachen, in denen sie aktiv Einfluss auf die Gestaltung «ihres» Ernährungssystems nehmen. Ein erfolgreiches Beispiel aus der Schweiz ist ConProBio, die Konsumenten-Produzenten Kooperative für biologische Landwirtschaft im Tessin. Wie die jahrzehntelange, assoziative Zusammenarbeit im Detail funktioniert, ist in einem sehr sehenswerten, spannenden Video dokumentiert. Der Video zeigt verschiedene Modelle aus der Schweiz, und dokumentiert ConProBio ab Minute 22. Link zum Video1.

Unsere Empfehlung

Durch den Ausbau staatlicher Kompetenzen erschwert die Initiative den notwendigen Umbau der heutigen Ernährungswirtschaft im Sinne des assoziativen Wirtschaftslebens und einem wirklich freiem Geistesleben. Darüber hinaus ignoriert sie bestehende Fortschritte und behindert die Weiterentwicklung der bereits bestehenden, freiwillig und selbstbestimmt vorgenommenen assoziativen Organisationen in der Ernährungswirtschaft in der Schweiz.

Fazit

Ob wir viel oder weniger pflanzliche Nahrungsmittel konsumieren ist aus Sicht der Dreigliederung keine Rechtsfrage. Es ist klar, dass der Prozentsatz an Pflanzenernährung für die Ernährungssicherheit relevant ist. Aus der Sicht der Dreigliederung kann sich die Veränderung der Ernährungssicherheit jedoch nicht über staatlichen Zwang, sondern nur aus dem Zusammenspiel von Bewusstseinsentwicklung (persönliches Geistesleben) und der assoziativen Wirtschaftsweise ergeben. Die Initiative erhält deswegen die rote Ampel.