Prof. em. Stephan Rist, 15.11.2023

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Die krachende Niederlage, der aus dem Widerstand gegen die Coronamassnahmen hervorgegangenen Kandidaten der «Bürgerrechtsbewegung» in den Wahlen im Oktober für den National- und Ständerat, ist eine gute Gelegenheit die Beziehung zwischen parlamentarischer Demokratie und der Dreigliederung des sozialen Organismus, illusionslos und realistisch zu klären. Ist es zielführend, den Staatsweg – über die Teilnahme an Parlamentswahlen – weiter zu verfolgen? Gibt es aus der Sicht der Dreigliederung Alternativen und wie sähen diese aus?

Der Staatsweg

Die genauere Betrachtung der Reaktionen von Verlierern – und auch Gewinnern – der Wahlen zeigt, dass beide Gruppen den gleichen Holzweg favorisieren. Dieser besteht in der Illusion, dass ein «Personalwechsel» in Parlament und Regierung der beste Weg sei, um die Wünsche der Minderheit der Bevölkerung zu erfüllen, die aktuell überhaupt noch an den Wahlen teilnimmt.

Seit vielen Jahren weist der Staatsrechtler David Dürr von der Uni Zürich darauf hin, dass diese «systemtreue» Sicht der Demokratie eine Illusion ist.[1] Diese zeigt sich klar, wenn man berücksichtigt, dass die Gesetze und Verordnungen, welche das parlamentarische System produziert für alle gelten, unabhängig davon, ob sie an den Wahlen teilnehmen oder überhaupt nicht wahlberechtigt sind. Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass – je nach Wahlbeteiligung – über 60% der Gesamtbevölkerung – aus verschiedenen Gründen – nicht an den Wahlen teilnehmen. Dies führt dazu, dass trotz Demokratie, eine Minderheit von Wahlteilnehmern bestimmt, welche Gesetze die Gesamtbevölkerung zu befolgen hat.

Bezogen auf die Wahlen 2023 (Wahlbeteiligung knapp 47%) bedeutet dies, dass nur 26,8% der von den Gesetzen des Parlamentes und der Regierung betroffenen Gesamtbevölkerung an den Wahlen teilgenommen haben.  Gemäss einer Aufstellung im Tages-Anzeiger[2] entfallen davon 7,3% auf die SVP, 4,8% auf die SP, 4,6% auf Grüne und GLP, 3,8% auf die FDP, 3,7% auf die Mitte und 2,1% auf andere Gruppierungen, wie EDU, Aufrecht oder Massvoll. Gehen wir davon aus, dass es für die Verabschiedung neuer, oder die Änderung bestehender Gesetze mindestens die Hälfte der Parlamentarier braucht, reduziert sich der Prozentsatz, der am Gesetzgebungsprozess Beteiligten auf 13% der Gesamtbevölkerung! Würden alle Wahlberechtigten an den Wahlen teilnehmen, wären im Parlament, etwa 61% der Gesamtbevölkerung repräsentiert. Die Parlamentsmehrheit würde, damit 30.5% der Gesamtbevölkerung vertreten. Wir sehen, es handelt sich um ein Problem, dass sich auch mit 100% Wahlbeteiligung nicht lösen lässt.

Unter den aktuellen Bedingungen würde dies bedeuten, dass – auch wenn der «Personalwechsel» gelungen wäre und eine «Regierung der Bürgerrechtsbewegung» sogar die relative Mehrheit erreicht hätte – sie ihre ehrbaren Ziele im Namen von 13% der Gesamtbevölkerung über die Machtmittel des Staates umsetzen müsste. Die staatlichen Politikinstrumente von Kontrolle der Medien, Erziehung, Wissenschaft, Gesundheit, Sozialwesen, Kultur, Wirtschafts- und Rechtsleben müssten dann dazu benutzt werden, die Grundwerte der Bürgerbewegung, für die Gesamtbevölkerung verbindlich zu machen.

Damit wären die Grundwerte der Bürgerrechtsbewegung von Freiheit, Eigenverantwortung und Solidarität Teil eines Staatsprogramms, welches sich gezwungen sähe, das öffentliche und private Leben so zu steuern, dass es den Prinzipien der Bürgerrechtsbewegung entspricht. Die «Personaländerung» im Staatswesen würde grundsätzlich nichts an der illusionären Logik ändern, gemäss der die parlamentarische Demokratie ein effektiver Weg zur Herrschaft des Volkes sei. Neu wäre allenfalls, dass sich die neue Regierung etwas konsequenter an den Rechtsstaat halten würde. Das ändert aber nichts am Umstand, dass eine solche Regierung 87% der Gesamtbevölkerung davon überzeugen müsste, dass sie ihr öffentliches und privates Leben im Sinne der Grundwerte der Bürgerrechtsbewegung ändern müssten. Dass dies ohne staatlichen Zwang erreichbar wäre, ist berechtigterweise zu bezweifeln. Es stellt sich also die Frage, gibt es jenseits des Staatsweges Alternativen, welche die Grundwerte der Bürgerrechtsbewegung besser zur Geltung bringen können?

Ausserparlamentarische Kreativität

Eine dieser Alternativen bietet die Neugestaltung der Gesellschaft im Sinn der von Rudolf Steiner vorgeschlagenen Dreigliederung des sozialen Organismus.[3] Sie fordert die radikale Trennung und Selbstverwaltung der drei grundlegenden Funktionsbereiche jeder modernen Gesellschaft, d.h. des Staats- oder Rechtslebens, des Wirtschaftslebens und des Kultur- oder Geisteslebens zu dem heute Erziehung, Wissenschaft, Kultur und Religion gehören.

In Bezug auf das Rechtsleben bedeutet die Dreigliederung des sozialen Organismus eine radikale Reduktion der Staatsaufgaben auf den Schutz von Grundrechten. Das Rechtsleben regelt nur noch die Aspekte, bei denen sich individuelle Menschen unter dem Prinzip der Gleichheit begegnen möchten, wie z.B. in Bezug auf die Gewährleistung der individuellen Freiheits- und Menschenrechte, oder die rechtliche Festsetzung einer minimalen Jahresarbeitszeit, mit der die arbeitsfähige Bevölkerung am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wie die Erfahrung zeigt, könnte der schnelle und radikale Rückzug des Staates aus der Regulierung von Wirtschafts- und Geistesleben rasch zu einer neo-liberalen oder libertären Politik ausarteten, in der die Herrschaftskreise aus Wirtschaft die Macht direkt an sich reissen. Sie könnten dann ohne den Umweg über die Vereinnahmung rechtsstaatlicher Institutionen der Bevölkerung ihre Interessen direkt aufzwingen. Damit dies nicht geschieht, braucht es ein Korrektiv, das dies verhindert. Die Dreigliederung stellt es zur Verfügung, indem sie den Umbau des Rechtslebens integriert mit der radikalen Neugestaltung des Wirtschafts- und Geisteslebens, jenseits von Konzern- und Staatseinfluss.

Das Rechtsleben oder der Staat zieht sich zugunsten der Einrichtung eines selbstverwalteten, assoziativ-brüderlichen Wirtschaftslebens vollständig aus der Regulierung wirtschaftlicher Prozesse zurück. Die Assoziationen sind Netzwerke in denen sich Produzenten, Händler und Konsumenten zusammenfinden, und die Beziehungen untereinander so gestalten, dass der Gesamtbedarf an Wirtschaftsgütern aller Menschen mit einem sozial, kulturell und ökologisch vertretbaren Aufwand hergestellt, verteilt und konsumiert werden kann. Das Wirtschaftsleben orientiert sich damit nicht mehr am Kapitalgewinn und der Konkurrenz, sondern konzentriert sich auf die freie, vertraglich geregelte Deckung des Bedarfes aller Menschen an materiellen Gütern.

Der Rückzug des Staats- oder Rechtslebens gilt auch für das Geistesleben. Gemäss der Dreigliederung gehören zum freien Geistesleben, sowohl die Bildung, Wissenschaft, Kultur und Religion, sowie – und das ist neu im Vergleich zu heute – auch Medien, Gesundheitsversorgung, Kreditvergabe, Rechtsprechung und das künstlerische Arbeiten. Das freie Geistesleben ist selbstverwaltet und deckt den Bedarf seiner Mitglieder, über Schenkungen aus dem Wirtschaftsleben und erhält als Gegenleistung, kulturell und geistig eigenständige und freie Arbeitskräfte, oder dem freiheitlichen Kulturfortschritt verpflichteter Rat für die Organisation und Selbststeuerung der Güterproduktion. Die Ratschläge betreffen beispielswiese die besten Formen der Organisations-, Technologie und Innovationsentwicklung, der Steuerung von Geld- und Kreditwesen, der Finanzierung von Sozial- und Gesundheitswesen, oder die von Staats- und Wirtschaftseinflüssen unabhängige Rechtsprechung. Die strikte Trennung von freiem Geistesleben, assoziativer Wirtschaft und dem reduzierten Rechtsleben verhindert, dass einer der drei Lebensbereiche die anderen für sich einspannen kann. Das Zusammenspiel der drei – intern autonom verwalteten – Glieder des sozialen Organismus, bestimmt situativ und lernorientiert, wie die immensen Potenziale des freien Geisteslebens der gesamten Menschheitsfamilie zur solidarischen Bedarfsdeckung mit materiellen Gütern für alle Menschen und für ein demokratisches Rechtsleben erreicht werden können.

Der so bewerkstelligt radikale Rückbau des Staates, bietet die beste Grundlage um die staatliche Manipulation, die Vereinnahmung und Korruption zu beseitigen. Wenn sich der Staat nicht mehr ins Wirtschafts- und Geistesleben einmischen kann, wird ihn niemand aus dem Wirtschafts- oder Geistesleben für seine Interessen vereinnahmen wollen, denn er hat ja dann keine Möglichkeiten mehr, ausser seinem eigenen – reduzierten – Aufgabenbereich wirksam zu sein.

Diese konkreteren Aspekte der Dreigliederung öffnen uns die Augen für die Neugestaltung der Gesellschaft, jenseits des unbrauchbaren Nadelöhrs der parlamentarischen Demokratie. An deren Stelle setzen wir die ausserparlamentarische und soziale Kreativität, mit der wir das selbstverwaltete, freie Geistesleben und die assoziative Wirtschaft aufbauen. Das heisst, die Neugestaltung der Gesellschaft legen wir nicht mehr in die Hände des Staats- oder Rechtslebens und unserer – im Grunde nicht mehr zielführenden – Teilnahme an demselben. Der Erfolg der Dreigliederung, hängt damit in erster Linie davon ab, wie wir vorankommen mit dem Aus- und Aufbau des freien Geisteslebens und der assoziativen Wirtschaft – jenseits oder entgegen der staatlichen Regulierung.

Über den Ausbau des assoziativen Wirtschaftslebens und des freien Geisteslebens schränken wir die Notwendigkeit der staatlichen Regulation so weit ein, dass von ihr am Schluss nur noch das bleibt, was für das Rechtsleben im Sinne der Dreigliederung noch gerechtfertigt ist: Der demokratisch vereinbarte Schutz der Freiheits- und Menschenrechte, sowie einige wenige andere Aspekte, die für alle freien Menschen gleich gelten sein sollen.

Führt das in die Anarchie?

Viele Menschen haben Angst vor dem Aufheben der staatlichen Kontrolle. Sie befürchten, dass die Rücknahme der umfassenden Staatskontrolle über das Wirtschafts- und Geistesleben, unweigerlich in der Anarchie enden würde. Ein nüchterner Blick auf die Gegenwart zeigt uns jedoch klar, dass wir bereits ein übergrosses Mass an Anarchie erleben. Spätestens seit der Einführung der weitgehend unwirksamen – oder gar schädlichen – Notmassnahmen zur Bekämpfung von Corona beobachten wir die Tendenz, dass Regierungen und Parlamente es als notwendig erachten, die politischen Freiheits- und Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung, immer mehr einzuschränken oder aufzuheben. Damit einher geht ein Regierungsstiel, der immer totalitärer wird, was heisst, dass die Regierungen sich immer stärker anmassen, nicht nur das öffentliche, sondern vor allem auch das private Leben – im Namen der Notfallpolitiken – unter ein staatliches Management zu stellen. Auch nach der Beendigung der Notfallmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden ähnliche Notfallpolitiken diskutiert und eingeführt, die ebenfalls die Suspension von grundlegenden Freiheits- und Menschenrechten beinhalten. Aktuelle Beispiele sind die sog. «Kriege» gegen den Klimawandel, die Wirtschaftskrise, die «Hungerpandemie», die Migrationskrise, den Terrorismus oder der Kampf gegen die geopolitischen Aspirationen, der vom «westlichen Wertebündnis ermüdeten» Länder, die ihre Unabhängigkeit zurückhaben möchten.

In all den oben erwähnten Themenbereichen zeigt sich klar, dass sich die Situationen – trotz der Notfallpolitiken – nicht verbessern, oder sich oft sogar verschlechtern. Sei es im Klima, bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, der Ausrottung von Krankheiten, oder der Schaffung von friedensfähigen internationalen Institutionen, überall ergibt sich das gleiche Bild: Je mehr versucht wird, diese schönen Ziele umzusetzen, desto weiter rückt ihre Realisierung in die Ferne. Anstatt die Ziele und die Methoden zu ihrer (unwirksamen) Erreichung zu überdenken, benutzt die dominierende Allianz aus Regierungen, Parlamenten, Medien, Konzernen und die ihnen zudienenden Parteien, NGOs und Stiftungen dazu, das Verhalten der individuellen und freiheitssuchenden Menschen durch Überwachung, Zensur, Repression, soziale Ausgrenzung und den immer raffinierteren Methoden der «sozialen Ingenieurskunst» fremdzusteuern[4].  

Die Fremdsteuerung zielt auf die Umsetzung der, oft auf internationaler Ebene vereinbarten, öffentlichen, parastaatlichen oder privaten Entwicklungszielen, über welche die betroffene Gesamtbevölkerung weder informiert noch konsultiert wurde. Beispiele sind die Agenda 2030 der UNO, der Great Reset und der Stakeholderkapitalismus des WEF, die «better than cash alliance», der totalitären und souveränitätsverachtenden globalen Pandemiepolitik der WHO, der desaströsen «Friedenspolitik» der NATO, oder dem Transhumanismus der grossen Digital- und Pharma- und Technologiekonzerne.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation müssen wir uns eingestehen, dass der radikale Rückbau der Staatskontrolle nicht zur Anarchie und Verfall der Rechtsstaatlichkeit führt, sondern dass es genau diese enorme Ausweitung, der im Sog der Konzerninteressen stehenden staatlichen Notfallpolitiken sind, welche die aktuell existierende – rasch zunehmende – Anarchie verursachen. 

Dreigliederung lebt in der ausserparlamentarischen Kreativität

Die Dreigliederung verlässt sich nicht auf den Ausbau eines immer totalitärer werdenden Staatslebens. Sie setzt vielmehr – jenseits oder entgegen der staatlichen Kontrolle – auf den massiven Ausbau eines selbstverwalteten freien Geisteslebens und der assoziativen Wirtschaft. Dass dies möglich ist, zeigt uns ein Blick auf die Reaktionen auf die totalitäre Coronapolitik: Mit oder ohne staatliche Bewilligung haben wir grosse und kleine Proteste organisiert, neue Freundschaften geschlossen, Netzwerke der Nachbarschaftshilfe, Kooperationsplattformen für den wirtschaftlichen und politischen Austausch aufgebaut, neue Medien lanciert, oder neue Landwirtschafts-, Gesundheits- und Erziehungsprojekte ins Leben gerufen. Daraus entstanden wichtige Organisationen wie z.B. Graswurzle, Aletheia, Freie KMU, Transition News, Bewegung für soziale Erneuerung Dreigliederung Schweiz, Lehrernetzwerk, das «Juristen-Komitee» und viele andere mehr.  Der gemeinsame Nenner all dieser Initiativen besteht darin, dass wir das «ganze Leben» das wir an Staat, Wirtschaftskonzerne und an deren Stiftungen und Parteien abgeben haben, wieder selbst in die Hände nehmen. Mit dieser Aufgabe sind wir in drei Jahren viel weitergekommen als mit Wahlen – und wenn wir alle engagierten Menschen zusammenzählen – sind wir auch schon weit mehr als nur knapp 3% der Wähler.

Der besondere Wert der ausserparlamentarischen Kreativität liegt einerseits darin, dass wir erkennen, dass wir fähig sind, viele der von Staat und Konzernen übernommenen Aufgaben, selbst an die Hand zu nehmen; andererseits erkennen wir, dass wir uns mittels der ausserparlamentarischen Kreativität drei inhaltlich und funktional neu- und selbstbestimmte Lebensräume schaffen. Damit erschaffen wir ein lebensgemässes Gemeinschafgebilde, welches der ebenfalls dreigegliederten Wesensart des Menschen ein adäquates geistiges, seelisches und körperliches Zuhause bieten kann: Im Geistesleben steht die Freiheit des ganzheitlichen Denkens im Zentrum, das assoziative Wirtschaftsleben bringt dem Willen zur Brüderlichkeit und Kooperation in der Befriedigung der körperlichen Bedürfnisse and Wirtschaftsgütern zum Ausdruck  und das Rechtsleben bietet dem Gerechtigkeitsgefühl den Raum den es braucht, um seinen Teil im dreigliedrigen sozialen Organismus – nicht übergriffig, sondern komplementär – spielen zu können.

Wir haben keinen Grund am aktuellen immer stärker fremdbestimmten Rechts-, Wirtschafts- und Geistesleben zu verzweifeln. Je mehr wir uns selbst beim Aufbau des assoziativen Wirtschaftslebens und des freien Geisteslebens engagieren, desto unabhängiger werden wir vom Einheitsstaat und den Mächten, die ihn steuern. Anstatt den Staat mit unseren eigenen, guten Ideen und Anliegen weiter zu «mästen» und ihn so noch umfassender werden zu lassen, nehmen wir immer mehr Aufgaben aus dem Wirtschafts- und Geistesleben selbst an die Hand und tragen so dazu bei, das überbordende Rechtsleben so stark «auszuhungern» und wirkungslos zu machen, bis wir es am Schluss da haben, wo wir es noch brauchen: Einzig zum Schutz der grundlegenden Freiheits- und Menschenrechte. Vor diesen Rechten sind wir – unabhängig von unserer individuellen Freiheit und der brüderlich-assoziativen Bedarfsdeckung – alle gleich.


[1] David Dürr’s Erklärungen finden sich unter: https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/direkte-demokratie-ein-basler-professor-fordert-die-anarchie-ld.83490

[2]   https://www.tagesanzeiger.ch/berechnung-zur-wahl-weniger-als-8-prozent-der-bevoelkerung-haben-die-svp-gewaehlt-290050572728

[3] Ausführliche Beschreibung in Steiner, R., 1991 [1919]. Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft. Rudolf Steiner Taschenbücher. Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz, oder als pdf: http://anthroposophie.byu.edu/schriften/023.pdf

[4] Eine aktuelle Zusammenfassung und Analyse dieser Tendenz findet sich im sehr empfehlenswerten Buch von Michael Esfeld „Land ohne Mut Eine Anleitung für die Rückkehr zu Wissenschaft und Rechtsordnung“ https://www.achgut.com/artikel/land_ohne_mut.