Für eine moderne Schweiz: Liberal, demokratisch, sozial
Abstimmung 18. Juni 2023
Empfehlung des Initiativ-Kollegiums

WICHTIGE INFO: Die Farben der Ampel zeigen nicht, ob wir ein JA oder NEIN empfehlen! Die rote Ampel zeigt, dass über eine Frage abgestimmt wird, die im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz keine Rechtsangelegenheit ist. Die Farbe Grün steht für Abstimmungen, in denen es um eine echte Rechtsangelegenheit im Sinne der Leitgedanken der Fördergesellschaft Demokratie Schweiz handelt. Orange bedeuted entweder, dass sich das Initiativ-Kollegium diesbezüglich nicht sicher ist oder dass die Vorlage selber vermischt ist und sowohl berechtigte als auch unberechtigte Fragestellungen enthält. Nur in Bezug auf Rechtsangelegenheiten sind Mehrheitsentscheide und Gesetze sinnvoll und gesund. Bei allen anderen Fragen führen sie in die Un-Demokratie.

Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung großer Unternehmensgruppen

 


 

Die internationalen Organisationen OECD und G20 haben ein Vertragswerk beschlossen, das sicherstellt, dass grosse und international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern bezahlen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz bzw. ihren Steuersitz haben. Dies soll dadurch erreicht werden, dass allen daran teilnehmenden Staaten erlaubt wird, diejenige Differenz zu den 15% als Steuern zu erheben, die am Steuerdomizil nicht besteuert werden. Wenn also ein konkretes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu 10% besteuert wird, dann darf beispielsweise Deutschland die Differenz zu 15%, also 5%, ergänzend besteuern, und zwar für diejenigen Gewinne, die in Deutschland durch entsprechende Warenverkäufe oder Dienstleistungen anfallen. Um dies zu verhindern, also um dieses Steuersubstrat in der Schweiz zu behalten, schlagen Bundesrat und Parlament eine minimale Besteuerung dieser Unternehmensgruppen in der Schweiz von 15% vor.

Aus Dreigliederungssicht erscheint die Sache zunächst recht einfach: In einer Gesellschaft, die sich an der Dreigliederung orientiert, hat der Staat das Recht, für seine berechtigten Bedürfnisse Steuern zu erheben, weshalb diese Vorlage abstimmungsfähig erscheint.

Je genauer die Sache aber betrachtet wird, desto komplexer wird sie: In einer Gesellschaft, die sich an der Idee der Dreigliederung orientiert, ist der Staat der eigentliche «Rechtsstaat», d.h. dieser ist (nur) zuständig für Recht und Sicherheit. Für diese Funktionen und Tätigkeiten kann und muss er auf Steuern zurückgreifen (wobei Rudolf Steiner von einer «Ausgabensteuer» bzw. «Verbrauchssteuer» spricht).

Heute aber haben wir es nicht mit einem solchen «Rechtsstaat» im Sinn der Dreigliederung zu tun, sondern auf allen Stufen (Nationalstaaten, Kantone, Gemeinden, Internationale Organisationen) mit einem sog. «Einheitsstaat», der ideologiegetrieben und überregulierend in die Bereiche des freien Geisteslebens und des Wirtschaftslebens ein und übergreift. Hierbei gibt dieser heutige Einheitsstaat vor, dass überall Freiheit herrschen müsse, und definiert deshalb für das Wirtschaftsleben die sog. «Freie Marktwirtschaft», für die er entsprechenden Wettbewerb vorschreibt, den er dann wiederum privatkapitalistisch absichert. Dies führt zu einer Entfesselung der wirtschaftlichen Kräfte, zu einer Entfaltung der Konzernwirtschaft, zu einer zunehmenden Monopolbildung und in der Folge zu einer Ökonomisierung aller Lebensbereiche, also auch der staatlichen Sphäre. Die Wirtschaftskräfte dringen rückwirkend und auf übergriffige Weise in immer mehr Bereiche des Staatslebens und Geisteslebens ein. Diese zerstörerischen Wirtschaftskräfte, die der zerstörerische Einheitsstaat losgetreten hat, muss er dann mittels einer ausufernden Ordnungspolitik wieder eindämmen. Ein selbstgeschaffener, zerstörerischer gesellschaftlicher Widerspruch, der nur mit einer Orientierung an der Idee der Dreigliederung aufgelöst und überwunden werden kann.

Hier, im beschriebenen Zusammenhang, ist die Abstimmungsvorlage zu verorten: Die Konzerne verursachen mit ihrer Steueroptimierung, zu welcher sie letztendlich vom Einheitsstaat selbst getrieben werden, einen Standortwettbewerb unter diesen Einheitsstaaten, den diese dann wieder mit Ordnungspolitik (in konkreto Steuerpolitik) einzudämmen versuchen. Diese Eindämmungsversuche zeigen sich in unmöglichen Sachzwängen, wie in der vorliegenden Abstimmungsfrage: Ein Ja stärkt die Macht des Einheitsstaates, bei einem Nein wird die Macht der Konzernwirtschaft durch die OECD / G20 ausgehebelt. Aber damit noch nicht genug: Da der Bundesrat in der Vorlage die zusätzlichen Einnahmen bei einem Ja zu 75% den Kantonen, und zu 25% dem Bund zuweist, lehnen linke Kreise (insbesondere die SP), die eigentlich für Mindestbesteuerungen sind, die Vorlage ab, mit dem Argument, dass mit diesem Verteilschlüssel der interkantonale Standortwettbewerb zu wenig gedämpft würde. Während diejenigen bürgerlichen Kräfte, die prinzipiell gegen Mindestbesteuerungen sind, die Vorlage befürworten, da sie, wenn’s schon sein muss, auf das Steuergeld doch nicht verzichten wollen. Man sieht: Beim Einheitsstaat geht’s immer noch absurder…

Wir stellen die Ampel auf gelb, denn rein prinzipiell wäre die Abstimmungsfrage zulässig, nur wirkt sie im vorliegenden Fall gegen den Sinn der Dreigliederung. Inhaltlich empfehlen wir ein NEIN im Sinne einer prinzipiellen Verweigerungshaltung gegen die Verstrickungen und Nötigungen durch den Einheitsstaat.

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

 

 

 

Die Klimabewegung ist Teil der Umweltbewegung, welche aus der Sorge entstanden ist, unsere Erde auch für zukünftige Generationen in einem gesunden Zustand zu erhalten. Die Stoffkreisläufe, die Artenvielfalt, die Schönheit der Natur, und vieles andere mehr, sollten erhalten und geschützt werden. Diese Aufgabe ist von einer ungeheuren Komplexität und erfordert das Erkennen, Eingehen und Abwägen von ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten.

In den Jahren von 2020 bis 2023 hat die Reduzierung von Komplexität (Stichwort Pandemie und Krieg in der Ukraine) auf ein paar wenige Faktoren in erschreckendem Ausmaß zugenommen. Ganz in derselben Richtung wird heute das Thema Klima reduziert auf die Frage: Wieviel CO2 darf die Gesellschaft ausstoßen?

Aus Dreigliederungssicht ist die heute vielfach beobachtbare Reduzierung von Komplexität auf wenige Gesichtspunkte eine Schwäche des Geisteslebens. Wir erleben heute ein Geistesleben, welches stark dazu tendiert allgemeine Lösungen zu suchen, anstatt auf die konkreten Fälle einzugehen und individuelle Lösungen zu finden, die der jeweiligen Situation entsprechen. Damit erst können jedoch komplexe Antworten auf komplexe Probleme gefunden werden. Eine der grundlegenden Fragen ist daher: Woher kommt diese Tendenz zur Vereinfachung und wie kann sie umgekehrt werden?

Die Antwort auf diese Frage wird heute oft übersehen. Sie kann jedoch mit Hilfe der Idee der Dreigliederung klar aufgezeigt werden. Das Geistesleben wurde schon seit mehr als hundert Jahren dadurch geschwächt, dass es sich in immer stärkere Abhängigkeit des Staates begeben hat. Der Staat setzt jedoch immer allgemeine Regeln fest. Das liegt in der Notwendigkeit seiner Natur. Übernimmt der Staat nun die Verwaltung der Bildung und der Wissenschaft, so färbt diese Tendenz auf das Geistesleben ab. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Staat, anstatt von einem „freien Geistesleben“ ständig korrigiert zu werden, sich in solche Einseitigkeiten begibt, wie sie aktuell beim Klimaschutzgesetz zu beobachten sind.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es Aufgabe des Staates ist, allgemeine Regeln festzulegen. Dazu gehört auch die Frage, welche Emissionswerte einzuhalten sind (z.B. beim Abgas oder beim Lärm), damit unsere Umwelt und Gesundheit nicht Schaden nehmen. Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, die Emission von Treibhausgasen bis 2050 auf Nettonull zu bringen. Anstatt mit klaren Richtlinien und Verboten dies zu erreichen, will der Staat jedoch in den nächsten zehn Jahren der Wirtschaft 3.2 Milliarden Schweizer Franken für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen und neuen klimafreundlichen Technologien bereitstellen. Dadurch wird jedoch das Rechtsleben mit dem Wirtschaftsleben vermischt. Diese Verschmischung wird zur Folge haben, dass die Vertreter des Wirtschaftslebens sich kräftig darum bemühen werden, die Politik dahingehend zu beeinflussen, dass sie einen möglichst großen Anteil erhalten. Durch solche Politik wird dem Wirtschaftsleben keine Grenzen gesetzt, an die es sich zu halten hat, sondern es wird dem Lobbyismus die Türe noch weiter aufgesperrt! Absehbar ist im Rahmen dieses Klimagesetzes zudem auch, dass der Staat seinen Einfluss auf die Forschung weiter ausdehnen wird, um sie für die Erreichung der Klimaziele einzuspannen.

Die Frage, wie sich das Wirtschaftsleben finanziert und welche Forschungsziele die Universitäten verfolgen sollten, ist aus der Perspektive der Dreigliederung aus der Politik auszugliedern. Dies wird im vorliegenden Gesetz nicht beachtet. Sie erhält daher die rote Ampel. Um eine zunehmende Verschmelzung von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben zu verhindern, empfehlen wir zudem ein NEIN.

Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes

 

 

Was schon bei den Referenden zum Covid 19 Gesetz vom 13. Juni 2021 und vom 28. November 2021 galt, ist auch bei dieser Änderung des Covid Gesetzes vom 16. Dezember 2022 richtig: Das Covid Gesetz greift unverhältnismäßig in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte ein und die Komplexität der Probleme sind nicht auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes zu regeln.

Zudem kann heute festgestellt werden: Die Covid 19 Pandemie ist vorbei. Sie hat sich als weit weniger gefährlich herausgestellt als erwartet. Die Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte, die man durch das Covid Zertifikat vorgenommen hat, haben nachweislich nicht zur Eindämmung der Pandemie beigetragen. Die Aussage von Alain Berset vom 27. Oktober 2021 im Schweizer Fernsehen, dass man mit dem Zertifikat zeigen könne, ob man ansteckend sei oder nicht, hat sich als falsch erwiesen. Insofern ist es eine Farce, dass weiterhin an der Möglichkeit eines Zertifikats festgehalten wird. Dieses hat große Teile der Bevölkerung aufgrund von falschen Annahmen diskriminiert und vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Weiter kann folgender Gesichtspunkt geltend gemacht werden. In Bezug auf den Schutz besonders gefährdeter Personen kann davon ausgegangen werden: Wenn eine ansteckende Krankheit auftritt, dann ist jeder selbst in der Lage, die Folgen zu beurteilen und angemessen zu handeln. Michael Esfeld schreibt z.B. dazu: „Der Unterschied zwischen einer tatsächlich erwiesenen Pandemie und einer nur diskursiv angenommenen wird in der staatlichen Gesetzgebungsreaktion erkennbar. In einer nur angenommenen Pandemie wird Bürgern verboten, ihre Häuser zu verlassen. In einer tatsächlichen Pandemie dagegen müsste ihnen nach Berufsgruppen geboten werden, zur Arbeit zu gehen.“ (Michael Esfeld, Zivilcourage zeigen – Eine Anleitung zur Rückkehr zu Wissenschaft und Rechtsordnung, 2023, S. 25)

Für die allgemeine Sicherheit ist aus Sicht der Dreigliederung der Staat zuständig. Fragen der Sicherheit können deswegen auch demokratisch geregelt werden. Dies können zum Beispiel Fragen nach Regelung der Geschwindigkeit auf den Straßen oder der Umgang mit giftigen Chemikalien in der Landwirtschaft sein. Eine Bedingung dazu ist jedoch, dass der Stimmbürger die vorhandenen Gefahren selbst einschätzen kann und entsprechend an der Urne zu diesen Regulierungen Ja oder Nein sagen kann.

Dies ist beim Covid 19 Gesetz nicht der Fall. Hier wird dem Bundesrat ein Blanko-Check erteilt, die Gefährlichkeit einer ansteckenden Krankheit selbst einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Diese Tendenz geht aktuell sogar noch weiter und dahin, dass auch nicht mehr der Bundesrat diese Gefährlichkeit einschätzt, sondern dafür die WHO als Autorität eingesetzt wird.

Aus Dreigliederungsperspektive findet dadurch eine Entmündigung der Bevölkerung statt. Anstatt dass die Bürgerinnen und Bürger die Fragen der Sicherheit selbständig und demokratisch unter sich regeln, wird immer mehr ein Exekutivstaat errichtet, der per Verordnungen durchregiert.

Diese Vorlage erhält aus den obigen Gründen die rote Ampel. Das Initiativ-Kollegium empfiehlt zudem ein NEIN, um die Entmündigung der Bevölkerung durch die Bildung eines Exekutivstaates entgegenzuwirken.